Hallo!
Ich habe da einen sehr komplizierten Fall und komme alleine auch nicht weiter. Aber von Anfang an:
Ich erwerbe gerade in BaWü das 1. Staatsexamen für das Realschullerhramt, will danach das Lehramt für Gymnasien "draufsetzen". Und dies in NRW (gestaltet sich leichter als in BaWü), dort gibt es die Regelung, dass das Lehramt an Gym für fertig ausgebildete Realschullehrer (sprich 1. und 2. Staatsexamen) auf einem relativ schnellen Weg zu erwerben ist, nämlich pro Fach 20 SWS und je eine Prüfung.
Soweit so gut, jetzt kommt der springende Punkt: Danach muss ich laut Regelung in NRW KEINEN Verobereitungsdienst = Ref mehr für die Sek II ableisten, sondern habe sofort die Lehrberechtigung für Gymnasien. Wird mir das dann so in BaWü anerkannt?
Man könnte so argumentieren, dass ich in BaWü auf jeden Fall zur anerkennung ein 2. Staatsexamen für Gym brache, oder aber, dass ich, wenn ich in einem Bundesland die Lehrbefähigung habe, sie mir ja auch für ein anderes gegeben werden müsste (immerhin würde mir dort mein 2. Staatsexamen vom Realschulbereich als 2. Staatsexamen im Gymbereich anerkannt werden).
Wer weiß Rat und bringt Licht ins Dunkle...
MfG
Komplizierter Umweg. Bitte um Hilfe!
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Ich glaube das ist eine so spezielle Regelung, dass sie dir nur das KUMI von BaWü beantworten kann.
Nur soviel: Mein vollkommen reguläres Studium Grund-, Haupt- und Realschulen, Schwerpunkt Grundschule (ebensolches Ref in Niedersachsen) wird in Hessen nicht anerkannt, hier darf ich nur in der Grundschule unterrichten, außer mein Langfach, das dürfte ich bis Kl. 10 Unterrichten.
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