Korrekturrichtlinien Englisch sind schwammig - wer kann helfen?

  • hallo,
    ich habe folgendes problem: die korrekturrichtlinien aus bw (http://www.schule-bw.de/schula…orrekturrichtlinien07.pdf) schreiben vor, dass "Grammatische Fehler
    Verstöße gegen die Grammatik (Formenlehre, Syntax und Wortstellung) als ganze Fehler zu werten sind. Halbe Fehler zu erteilen sind, wenn es sich um leichte Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit handelt."


    hallo ? - wenn ich bedenke, dass mein zweitkorrektor ein anderes verstaendnis dafür hat, was ein leichter, bzw. schwerer verstoß gegen die sprachrichtigkeit ist, werde ich leicht nervös.


    gibt es nicht irgendwo eine liste, wo aufgelistet ist was als halber, was als ganzer fehler zu werten ist?


    würde mich über ein feedback sehr freuen.
    gruss bodenmais

  • Als Richtlinie gilt für mich:


    - wenn die Bedeutung durch den Fehler verändert wird (z.B. present perfect statt simple past etc.)
    - wenn eine deutsche Struktur/Satzbau oder ein deutscher Ausdruck fälschlicherweise ins Englische übertragen wird (it gives...)
    - wenn neue Zeiten/Formen "erfunden" werden (has going.../ falsche unregelmäßige Formen)
    - oder das Verständnis durch den Fehler massiv enigeschränkt wird


    ... dann gebe ich einen ganzen Fehler. So in etwa steht das weiter unten in den Richtlinien auch nochmal erklärt.


    Bei 3rd person singular -s, falschen Präpositionen, die keine Bedeutungsänderung mit sich bringen, Rechtschreibfehlern (außer so Sachen wie there/their) gibt es halbe Fehler.


    Natürlich werden sich Erst- und Zweitkorrektor unterscheiden. Deshalb gibt es ja noch einen Drittkorrektor. Bei der Bewertung setzen wir uns auch schulintern mit den anderen Korrektoren nochmal zusammen und sprechen Fehler und deren Bewertung durch, dadurch kann ich als Abituranfänger nochmal nachfragen und Sicherheit gewinnen.


    Grüße
    Lolle

  • Ich halte diese BW-Regelung für sehr sinnvoll und vernünftig. In NRW sind wir gebunden, alle Fehler außer Interpunktions- und Rechtsschreibfehlern als ganze Fehler zu werten.


    Zitat

    Original von bodenmais
    hallo ? - wenn ich bedenke, dass mein zweitkorrektor ein anderes verstaendnis dafür hat, was ein leichter, bzw. schwerer verstoß gegen die sprachrichtigkeit ist, werde ich leicht nervös.


    Was ein leichter Verstoß ist und was ein schwerer, das bestimmst du aufgrund deiner fachwissenschaftlichen Kompetenz je nach individuellem Kontext. Dafür bist du als studierte Neuphilologin qualifiziert.


    Zitat

    gibt es nicht irgendwo eine liste, wo aufgelistet ist was als halber, was als ganzer fehler zu werten ist?


    So eine Liste gibt es nicht, weil es so eine Liste überhaupt nicht geben kann. Seltsamer Gedanke, wie sollte die aussehen? Überhaupt - warum verlangst du nach Vorgaben, die dich in deinen Entscheidungen nur fesseln würden? Sei doch froh, dass die Vorschriften einen Ermessensspielraum geben, den du im Sinne deiner Schüler nützen kannst.


    Ermessenspielräume sind eine feine Sache!


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Ich sehe das wie Neleabels... und noch ein Zusatz:
    Jeder halbwegs vernünftige Zweitkorrektor wird deinen Ermessensspielraum ebenfalls anerkennen und dir nur in wirklich schwerwiegenden Fällen widersprechen.

  • Zitat

    Original von Eliah
    und dir nur in wirklich schwerwiegenden Fällen widersprechen.


    Und in den ganz dramatischen Fällen gibt es dann den Drittkorrektor! Vor Meinungsverschiedenheiten braucht man aber keine Angst zu haben.


    Nele

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe das im Prinzip wie meine Vorredner - trau diener Kompetenz.


    Wir haben an unserer Schule allerdings für Neulinge im Kollegium eine knappe Liste erstellt, die dem Einarbeiten dienen soll und die die Vorgaben des KuMi nochmal etwas ausformuliert (und um das Ganze wenigstens in den Grundzügen zu vereinheitlichen) - die lautet wie folgt:


    1. Wort- und Grammatikfehler sind immer ein ganzer Fehler (w, gr), dasselbe gilt auch für Wortstellungsfehler bei einzelnen Worten (w.o.) im Satz.
    2. Ausdrucks (expr.) und Konstruktionsfehler (constr.) sind ein ganzer Fehler wenn keine, eineinhalb Fehler wenn eine Sinnentstellung des Satzes oder des Gemeinten eintritt.
    3. Interpunktionsfehler sind halbe Fehler (punct)
    4. Präpositionsfehler (prep) sind halbe Fehler wenn keine, ganze Fehler wenn eine Bedeutungsveränderung eintritt (to look at / to look after)
    5. Komplett falsch konstruierte, "unrettbare" Sätze, mit diversen Fehlerarten darin, werden im Ganzen unterkringelt und es wird ein Doppelfehler gegeben (constr.)
    6. Rechtschreibfehler (sp.) sind halbe Fehler, wenn keine Bedeutungsänderung des Wortes eintritt (there / their).
    7. Germanismen sind eineinhalb Fehler (Germ!) und werden immer in die Stilnote mit einbezogen (now it goes loose!)


    :) Nur nicht irre machen lassen!

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • bodenmais bezieht sich allerdings auf Baden-Württemberg und da gibt es nur einfache Fehler. (zumindest hab ich bisher nur einfache gemacht...)


    ... und dieses Abi ist das letzte, das per Fehlerquotient bewertet wird, da ab dem nächsten Abi neue, kriteriengestützte Richtlinien gelten.


    bodenmais: Wie hast du es denn bisher gehalten? Wie hast du die 7 Klausuren vor dem Abi korrigiert? Hast du keine erfahrenen Kollegen, die dir helfen können?


    Lolle

  • Zitat

    Original von lolle
    ... und dieses Abi ist das letzte, das per Fehlerquotient bewertet wird, da ab dem nächsten Abi neue, kriteriengestützte Richtlinien gelten.


    Bei euch auch? In NRW beginnt das im kommenden Jahr. Finde ich SEHR gut, der Fehlerquotient ist ohnehin nur pseudomathematische Scheinobjektivität. Man sollte sich immer mal das Vergnügen machen, mit FQ-Benotungen ein wenig rumzurechnen und auszuprobieren, wieviele Wörter eigentlich die in so vielen Fachkonferenzen erbittert umkämpften 0,1% mehr oder weniger sind, bzw. was passiert, wenn man Fehler als Rechtschreibfehler und nicht als Grammatikfehler wertet, ohne wenn man Fehlergruppen zu Ausdrucksfehlern zusammenzieht. Das führt i.d.R. zu dramatischen Benotungsunterschieden!


    Bislang gibt es bei uns auch keine Doppelfehler oder so - es gibt nur halbe Fehler bei Rechtschreibung und Zeichensetzung, wenn sie sinnentstellend ist, und ganze Fehler für den Rest. So wie an Meikes Schule üblich, werte ich falsch verwendete Homophone (they're, there, their) als Rechtschreibfehler, weil ich den richtigen Wortgebrauch sehe, auch wenn das Wort falsch geschrieben ist. Die beliebten deutschen Interferenzen (*"The people are unhappy. Her king is cruel." ) sind dagegen volle Fehler, weil der Wortgebrauch falsch ist.


    Aber bei meiner Klientel sollte ich mich ohnehin mit Überpräzision im Fehlerbemäkeln zurückhalten. :) Mir geht es bei der Korrektur in erster Linie darum, dass ein native speaker verstehen würde, wass der Schüler schreibt. Idiomatik ist von sekundärer Bedeutung.


    Wobei ich als Lehrer im Gegensatz zu vielen Kollegen allerdings auch der Meinung bin, dass es in erster Linie meine Aufgabe ist, das herauszufinden, was richtig gemacht worden ist - nicht die Fehler...


    Nele

    2 Mal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, zählt aber Meike auch Rechtschreibfehler mit Bedeutungsädnerung (their/there) als ganze Fehler.


    Ich handhabe das mit den Fehlern weitgehend auch so wie Meike, allerdings meine ich, dass man in Hessen keine Doppelfehler geben darf. Ebenso darf man nur im LK Kommafehler anstreichen - und auch nur bei defining/non-defining relative clauses (Wobei ich für die Einführung eines Triple-Fehlers für das Komma vor "that"(dass) bin, denn das kann man den Schülern wohl nie abgewöhnen).

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