Es gab mal einen Thread in die Richtung, aber ich bin mit meinen Suchwörtern oder meinem Suchverfahren nicht erfolgreich gewesen.
Ich möchte gerne ein Album im Netz mit Fotos von der Klassenfahrt anlegen. Dieses Album wäre nur denen zugänglich, die den Link dazu haben, es ist nicht öffentlich über google o.ä. aufzufinden.
Ist das in Ordnung oder muss ich mir hier von allen Eltern vorher eine Einverständniserklärung geben lassen?
Schülerotos auf nicht-öffentlicher Seite - erlaubt
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Auszug aus dem Praxishandbuch "Schuldatenschutz" (pdf-Datei) vom unabh. Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Zitat
Schulen möchten auf ihren Homepages nicht nur Textinformationen veröffentlichen,
sondern ihre Aktivitäten auch mit Bildern dokumentieren. Solange
die Fotos keine erkennbaren Personen zeigen, ergeben sich keine datenschutzrechtlichen
Fragestellungen. Stellt die Schule jedoch Einzelfotos von
Schülerinnen und Schülern oder Klassenfotos auf ihre Homepage, ist dies
jedoch nach § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes nur mit dem Einverständnis
der oder des Betroffenen zulässig.Es steht nirgendwo, dass bei "geschlossenen Seiten" diese Regeln nicht gelten. Alleine deswegen, weil es wirklich geschlossene Seiten nicht gibt.
Sobald die Bilder im Netz sind, können sie von Usern mit einem Kennwort kopiert /abgespeichert werden und an anderen Stellen im Netz "illegal" zur Verfügung gestellt werden.
ich denke daher, du bist auf der besseren Seite, wenn du vor der Klassenfahrt auf einem Blättchen bestätigen lässt, dass du die Bilder ins Netz stellen darfst. Und wenn die Eltern eines Schülers nicht unterschreiben, kannst du von dem Schüler halt nur Gruppenfotos ins Netz stellen.
kl. gr. Frosch
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das stimmt so auch nicht - man kann die Eltern nicht pauschal und im Vorfeld das Recht am Bild des Kindes abtreten lassen.
Wenn man ganz sicher gehen will, muss jedes einzelne Bild "genehmigt" werden, bevor es ins Netz geht.Du könntest die Bilder jedem auf CD brennen. Oder einen Schüler mit dieser Aufgabe betrauen, wenn du nicht den ganzen Mittag mit CD Wechseln verbringen möchtest.
Grüße
Lolle -
Danke lolle. ich hatte jetzt angenommen, dass das pauschale Abtreten reicht.
Wobei: wenn man den Schülern die Bilder auf CD brennt, müsste man auch vorher jedes Bild genehmigen lassen.
Denn auch dann liegen die Bilder digital am Computer vor. Und sind somit quasi im Internet.Sch.... Blöde Situation.
kl. gr. Frosch
P.S.: Streng genommen müsste man auch bei Bildern auf Papier vorsichtig sein. Aber dabei würde man rechtlich wahrscheinlich argumentieren, dass die Hürden zur Weiterverbreitung zu hoch seien. *grübel*
Ich sage ja: Blöde Situation. -
Hi Aktenklammer,
bei lehrer-online gibt es dazu eine umfangreiche Dokumentation, auch mit Hinweisen auf den Umgang mit zugangsbeschränkten Webseiten und Sonderregelungen für NRW, da ist nämlich manches strenger. Wenn ich mich recht erinnere, als Suchbegriffe Fotos und Schulhomepage angeben.Maria
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Ah ja, danke, jetzt habe ich es gefunden.
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Ich glaube, ich lasse das mit den Fotos Das ist ja wirklich eine schwierige Sache und so viel ist es mir dann auch nicht wert. Aber im Grunde genommen ist es ja dann bei den digitalen Fotos auf einer CD-ROM recht ähnlich.
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