Korrigieren von Klassenarbeiten bei längerer Krankheit

  • Hallo,
    bei uns ist es so, dass krank sein auch krank bedeutet, also nicht arbeitsfähig. Da zum Arbeiten auch korrigieren und vorbereiten gehören, fällt das flach. Es entfallen also Arbeiten oder eine Mobile Reserve (falls man eine bekommt) übernimmt das.
    Gruß
    Anna

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Annasun,


    danke für deine Antwort.
    Ist eine "Mobile Reserve" eine externe längerfristige Vertretungslehrkraft? Ab wie langen Fehlzeiten werden die denn bei euch eingesetzt? Erst nach mehreren Monaten oder schon nach ein paar Wochen?


    Wie wird es denn bei den anderen hier im Forum gehandhabt? Korrigieren bei euch allen wirklich auch die erkrankten Lehrer?

  • Wer krank ist, der ist krank und kann nicht arbeiten. Das bedeutet bei uns auch, dass man zu Hause nichts korrigieren muss. Wer es denoch tut, erledigt dies freiwillig.

    • Offizieller Beitrag

    Danke auch für deine Antwort, PaukNix!


    Wie sieht es denn dann bei euch mit den vorgeschriebenen Arbeiten aus? Muss der Lehrer die dann alle nach der Krankheitszeit schreiben lassen und korrigieren (und hat so riesige Klassenarbeitsstapel in einer Zeit, in der er möglicherweise noch nicht wieder ganz fit ist) oder fallen die Arbeiten dann einfach aus?

  • Hallo Referendarin,
    zu deiner Frage: Ja, eine Mobile Reserve ist eine längerfristige Lehrerin, die an die Schule zur Vertretung kommt.
    Die Schulleitung fordert diese in der Regel sofort an, wenn klar ist, dass die Lehrkrft einige Tage krank ist. Da aber nicht genug MR zur Verfügung stehen, kann es auch passieren, dass wochenlang keine Lehrkrft eingesetzt wird und nur intern vertreten wird. Das ist natürlich eine Zumutung, v.a. für die Schüler. Bei uns war mal eine Lehrerin schwanger und ging in Mutterschutz. Das war natürlich allen bekannt und auch früh dem Schulamt gemeldet worden. Es handelt sich um eine Klassenlehrerin an der HAuptschule (alle Fächer!) . 4 Wochen kam keine Vertretung! Aber an der Bildung wird halt immer gespart und so werden nicht genügend eingestellt bzw die Bedingungen sind manchmal zu unattraktiv als dass sich noch genügend Berufseinsteiger finden. Das ist aber ein eigenes Thema!
    Ist aber mal eine MR da, bleibt die auch bis die Lehrkraft wieder da ist und muss alle Arbeiten übernehmen. Normalerweise sprechen die sich gut ab.
    Gruß
    Anna

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ja trotzdem Luxus, so wie es bei euch läuft.
    Bei uns ist es so, dass Lehrer, die ein halbes Jahr oder länger fehlen, nicht extern vertreten werden. Das führt momentan dazu, dass die anderen Lehrer mehrere Langzeiterkrankungen mit auffangen müssen und eine Doppelbelastung haben.


    In NRW gibt es zwar eigentlich "Geld-statt-Stellen-Vertretungsstellen", ich habe aber bisher nur sehr selten erlebt, dass damit Kollegen vertreten werden. Ich weiß allerdings nicht woran es liegt, teilweise scheint es schwer zu sein, Leute mit den richtigen Fächern und teilweise überhaupt Leute mit 2. Staatsexamen im Vertretungspool zu finden.


    Aber es ist auch schon sehr interessant, zu wissen, dass eben nicht überall die anderen Lehrer ständig die langfristige Vertretung mit übernehmen müssen.

  • Zitat

    Original von Referendarin
    Danke auch für deine Antwort, PaukNix!


    Wie sieht es denn dann bei euch mit den vorgeschriebenen Arbeiten aus? Muss der Lehrer die dann alle nach der Krankheitszeit schreiben lassen und korrigieren (und hat so riesige Klassenarbeitsstapel in einer Zeit, in der er möglicherweise noch nicht wieder ganz fit ist) oder fallen die Arbeiten dann einfach aus?


    Klassenarbeiten können nicht gestrichen werden. Das ist rechtlich unzulässig. Wir müssen dann die Arbeiten nachholen und haben einen entsprechenden Mehraufwand.

  • Ich denke, es kommt darauf an, was der erkrankte Kollege hat. Wenn er oder sie sich das Bein gebrochen hat und eh nur daheim rumsitzt, dann könnte er oder sie eigentlich auch korrigieren.


    Wenn wir Vertretung machen (müssen), dann müssen wir in diesen Klassen auch Arbeiten schreiben und korrigieren. Ganz toll ist das, wenn der erkrankte Kollege 8 Wochen vor Schuljahresende 2 von 4 Arbeiten noch nicht geschrieben hat. In diesem Fall habe ich nur eine geschrieben und korrigiert, Protesten zum Trotz... Manchmal gibt dann auch die Schulleitung einzelne Korrekturen an einen weiteren Kollegen ab, sorgt auch nicht für wirklich gute Stimmung.


    Insgesamt sind diese Vertretungen ziemlich ätzend. Oftmals ist der Unterricht schon über Wochen ausgefallen, da die Dauer der Fehlzeit nicht absehbar war. Die Eltern sind aufgebracht, die Klasse hat sich ans Nichtstun gewöhnt und der Vertretungslehrer kann auch nur 2 von 4 Wochenstunden vertreten, da er ja selbst ein volles Deputat hat. Für die anderen zwei Stunden muss man dann Arbeitsaufträge bereitlegen (und nachsehen). Ach ja, bezahlt wird das ganze mit ca 10 Euro netto... selbstverständlich aber nur für die Stunden, die man vor der Klasse steht. Nein sagen kann man nicht...
    Die Eltern erwarten dann Wunder, was man in den paar Stunden alles aufholen soll. Gelingt das nicht, sind die 12 ausgefallenen Stunden für die nächsten 3 Schuljahre Argumentatiosngrundlage für den schlechten Leistungsstand der Schüler, auf den man bitteschön Rücksicht nehmen muss, da unverschuldet.


    ICH LIEBE VERTRETUNGSSTUNDEN!!!


    Grüße
    Lolle (die Ferien hat und sich eigentlich nicht aufregen wollte...)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von PaukNix


    Klassenarbeiten können nicht gestrichen werden. Das ist rechtlich unzulässig. Wir müssen dann die Arbeiten nachholen und haben einen entsprechenden Mehraufwand.


    Auf welches Bundesland beziehst du dich? Wie soll der Lehrer das denn schaffen?


    @ Lolle:
    Ich kann deinen Ärger ja verstehen, da ich auch schon viele viele Stunden vertreten musste, aber ich vermute, die meisten Lehrer sind ja nicht freiwillig länger krank und letzten Endes kann der erkrankte Kollege ja auch nichts dafür, dass er krank wird. ?(


    Eigentlich liegt da doch ein Fehler im System vor, denn eigentlich gibt es ja für solche Fälle längerfristige Vertretungsstellen und es kann ja nicht sein, dass die anderen Lehrer im laufenden Betrieb im schlimmsten Fall 3, 4 oder mehr längerfristig erkrankte Fachkollegen ersetzen müssen und noch zusätzlich mehrere Klassen übernehmen.

  • huhu!


    also ich finde, dass ist alles ein absolutes unding. wenn jemand krank ist, dann ist er krank und kann nicht arbeiten. auf dem krankenschein steht ja auch nicht: xy ist zwar krank, aber er kann klassenarbeiten korrigieren, am neuen fachcurriculum arbeiten und nebenbei das neue schulprogramm abtippen.


    "halbe" krankschreibungen gibt es meines wissens nach nur, wenn jemand nach langer krankheit erst mit einer verminderten stundenzahl anfängt.


    und überhaupt, wo kommen wir denn da hin? ich finde, dass ist ein grundsätzliche problem. wenn ich mit meinem gebrochenen bein anfange klassenarbeiten zu korrigieren, dann mache ich das, weil ich ein netter mensch bin und mehr tue als ich muss. das problem ist die erwartungshaltung, die damit geweckt wird. zumal: es läuft dann in der schule ja irendwie. zwar nur irgendwie, aber läuft. also besteh kein handlungsbedarf. ich finde es nicht richtig, wenn die lehrer zusätzlich in die bresche springen.


    und ganz nebenbei: an meiner schule gibt es soetwas - gott sei dank - nicht. und ich würde es auch rundheraus ablehnen. krank ist krank und ich wüsste nicht, warum für lehrer irgendwelche ausnahmen gelten sollten!


    gruß
    sinfini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

  • Wenn ein Lehrer im März, April und Mai krank ist, muss er im Juni und Juli garantiert nicht die drei vorgeschriebenen Deutschaufsätze (als Beispiel) im Juni und Juli schreiben. Entweder er wurde vorher schon vertreten (einschließlich Klassenarbeiten) oder mindestens eine Arbeit fällt weg. Das Durchpeitschen von drei Themen in zwei Monaten einschließlich KAs ist rechtlich sicherlich auch angreifbar und pädagogisch unsinnig. Wenn man krank ist, ist man krank und kann nicht korrigieren, sondern kümmert sich um seine Genesung. Dies sollte auch durch die Fürsorgepflicht abgedeckt sein.

  • Zitat

    Original von Referendarin
    In NRW gibt es zwar eigentlich "Geld-statt-Stellen-Vertretungsstellen", ich habe aber bisher nur sehr selten erlebt, dass damit Kollegen vertreten werden. Ich weiß allerdings nicht woran es liegt, teilweise scheint es schwer zu sein, Leute mit den richtigen Fächern und teilweise überhaupt Leute mit 2. Staatsexamen im Vertretungspool zu finden.


    Tja, wären wir Ärzte könnten wir jetzt 10%tige Gehaltserhöhungen durchsetzen, und das Jahr für Jahr...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag

    @ Sinfini:
    Ja, so sehe ich es auch. Wenn jemand in anderen Berufen krank geschrieben ist, dann muss er im Normalfall auch nicht von zu Hause aus arbeiten.


    @ German:
    Ja, so sehe ich es auch. Aber was passiert in so einem Fall?


    Und was passiert, wenn der Lehrer beispielsweise nicht 3 Monate fehlt, sonder zum Beispiel den kompletten Februar und halben März. Muss er dann alle Arbeiten in den restlichen Monaten schreiben und dann - noch etwas angeschlagen - Doppelschichten mit Korrekturen einlegen?


    @ Mikael:
    Ja, das stimmt. Ich fürchte, wenn es so weitergeht, wird es zukünftig (zumindest im SekI-Bereich) noch größere Probleme geben, Lehrer zu finden. In manchen Fächern sind bei uns momentan fast keine Lehrer zu bekommen (z.B. Fremdsprachen oder Chemie).

  • Wenn man bei uns 6 Wochen fehlt, dann muss man den verpassten Stoff und die noch nicht geschriebenen Klassenarbeiten wohl oder übel selbst nacharbeiten.


    Da es bei uns (ultimative Randlage) keinen Vertretungspool gibt, kommt niemand automatisch und nach Anforderung von außerhalb - was länger absehbar ist (Mutterschutz), da kann der Chef oftmals nach langer Suche in Eigeninitiative jemanden für einige Monate finden, aber wochenweise.... das ist Wunschdenken.
    So fangen wir solche Fälle intern im Kollegium auf, damit der Unterricht weitergeht. Da aber fast alle wegen Lehrermangels voll unterrichten, geht das natürlich auch nur bis zu einem gewissen Punkt. In Ausnahmefällen werden MAU-Stunden genehmigt und bezahlt, dann schreib ich auch schon mal ne Klassenarbeit, aber ansonsten nicht.


    Das macht hier keinen wirklich glücklich, oft protestieren die Eltern, die verweisen wir dann ans zuständige RP. Aber es gibt hier auf dem Land nunmal keine arbeitslosen Lehrer, die freudig auf Vertretungsstellen warten, und zaubern kann mein Chef leider auch nicht.

  • Hallo zusammen!
    Ich bin auch der Meinung, dass man im Krankheitsfall - auch wenn es sich um einen längeren Zeitraum handelt - nicht korrigieren sollte. Momentan stehe ich vor einem ähnlichen Problem: Ich vertrete eine Klassenlehrerin, die kürzlich in Mutterschutz/Erziehungsurlaub gegangen ist. Am Ende des Schuljahres müssen die Schulberichte geschrieben werden. Nun frage ich mich, ob das meine alleinige Aufgabe ist. Schließlich bezieht sich der Bericht auf das ganze Schuljahr und da es zum Halbjahr nur ein Elterngespräch gab, habe ich auch nichts Schriftliches vorliegen, auf das ich mich beziehen könnte. Eigentlich wäre es doch am sinnvollsten, dass sie die Berichte schreibt und ich sie dann durchlese und verändere, falls ich anderer Meinung bin. Das wäre natürlich mit einem großen Aufwand für sie verbunden. Aber ich kann ja auch nichts über eine Entwicklung im Laufe des Schuljahres schreiben, wenn ich über die Hälfte davon nicht mitbekommen habe.
    Was meint ihr dazu?

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde es so machen:
    Sie mal anrufen und fragen, ob man in diesem Fall nicht zusammenarbeiten könnte. Theoretisch könnt ihr euch zusammensetzen und die Berichte gemeinsam schreiben oder telefonisch über die einzelnen Schüler sprechen und du machst dir Stichworte, schreibst dann anhand der Stichworte und anhand deiner Eindrücke die Berichte und mailst sie ihr, damit sie noch was ergänzen oder verändern kann.


    Aber ich würde sie auf jeden Fall mal anrufen und fragen, wie sie sich eine Zusammenarbeit vorstellt, vielleicht hat sie sich im Laufe des Jahres ja auch schon Notizen gemacht, die sie dir geben und anhand derer du die Berichte schreiben könntest.

  • Habt ihr keine "Übergabe" gemacht? Das ist bei bei Mutterschutzvertretungen bei uns so üblich, dass man - so denn die Schwangerschaft normal verläuft - einigermaßen "geordnete Verhältnisse" hinterlässt, da der Zeitpunkt der Abweseheit ja absehbar ist. Da bekommt die Vertretung die Notenlisten überreicht und ggf erläutert, es werden ein paar Takte zum Stoffverteilungsplan und ausstehenden Klassenarbeiten, zur Klassensituation, zu einzelnen Schülern gesagt etc.


    Ansonsten würde ich die Kollegin bitten, dir ein paar Stichworte zu jedem Schüler zu notieren, so dass du dann auf dieser Grundlage und unter Einbeziehung deiner eigenen Beobachtungen die Berichte schreiben kannst.


    Frag die Kollegin am besten gleich, wenn das Kind erst mal da ist, wird sie dazu erst recht keine Zeit und Lust mehr haben.


    Grüße
    Lolle

  • Im Krankheitsfall übernimmt die Vertretung alle anfallenden Aufgaben und Pflichten. Dafür ist sie da. Punkt.


    Falls die Vertretung diese Aufgaben nicht übernmmt, erfüllt sie die ihr übertragenen Aufgaben nicht und könnte m.E. sogar dienstrechtlich bzw. aufsichtsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.


    Es erfolgt auch während der Vertretungszeit Unterricht nach Stoffplan/Lehrplan. Am Ende einer Unterrichtssequenz steht in der Regel eine Leistungsüberprüfung der Schüler an.


    Im Fall der Schülerbeurteilung muss das gesamte Schuljahr betrachtet werden. Nachdem die Beurtilungen von dir im Zeugnis unterschrieben werden, musst auch du wohl oder übel die Entwürfe verfassen. Diese musst du jedoch mit der Kollegin abstimmen, bzw. zum "Querlesen" übergeben.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • [quote]Original von alias



    Falls die Vertretung diese Aufgaben nicht übernmmt, erfüllt sie die ihr übertragenen Aufgaben nicht und könnte m.E. sogar dienstrechtlich bzw. aufsichtsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.


    quote]


    Hallo Alias
    Diese Bemerkung finde ich hier etwas unpassend, schließlich wollte ich mich nicht weigern, diese Aufgabe zu übernehmen, sondern lediglich wissen, was man von der Klassenlehrerin bezüglich der Schulberichte erwarten kann. Dass ich die Schulberichte schreibe und sie dann kurz "drüberliest", halte ich nicht für sinnvoll, da sie die Entwicklung im zweiten halben Jahr nicht mitbekommen hat und somit mit allem, was ich schreibe, mehr oder weniger einverstanden sein wird. Wenn sie aber die Berichte für den Zeitraum, in dem sie in der Klasse unterrichtet hat, schreiben würde, könnte ich sehr wohl Änderungen vornehmen. Entweder hat sich eben etwas im zweiten Halbjahr verändert oder nicht.
    Da man aber vermutlich nicht von ihr verlangen kann, dass sie die Berichte schreibt, wäre es zumindest wünschenswert, dass sie mir (mündlich) so detailierte Informationen zu den Schülern gibt, dass diese einem Schulbericht nahe kommen. An der genauen Formulierung kann ich mich ja selbst rumquälen.
    Ich hoffe, dass die betreffende Lehrerin irgendwann mal Kontakt zu mir aufnehmen wird... bisher habe ich sie nämlich noch nicht zu Gesicht bzw. ans Ohr bekommen.

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