Teilnahme Lehrerfortbildung Pflicht?

  • Hallo,
    ich unterrichte mit halber Stundenzahl an einer Grundschule. Ich bin teilzeitbeschäftigt, weil ich eine kleine 1,5jährige Tochter habe.
    Sie ist vormittags bei einer Tagesmutter und wenn wir Konferenzen haben, kann mein Mann einmal im Monat nachmittags frei nehmen.
    Nun häufen sich aber die Nachmittagstermine und finden mittlerweile einmal in der Woche statt (Elternsprechtag, Zunhame an Konferenzen...)
    Konkret geht es um eine kollegiumsinterne Fortbildung, die im April fünfmal hintereinander wöchentlich einmal 3 Stunden sein soll. Zuvor wurde im Kollegium gefragt, ob wir eine Wochenendblocjkveranstaltung wollen oder eben nachmittags. Ich war für das Blockseminar, wurde aber überstimmt. Dann wurde Termin, Zeit und Ort einfach über unsere Köpfe hinweg festgelegt.
    Ich habe zu diesen Zeiten so oft hintereinander auf keinen Fall eine Betreuung für meine Tochter. Die Schulleiterin meinte zu mir ganz flapsig, das sei nicht ihr Problem, ich müsste halt für eine Betreuung sorgen.
    Was soll ich machen? Wie sieht die rechtliche Seite aus?


    LG Alema

  • :rolleyes: sehr nett


    Ist evtl ein Deal möglich, dass du nur teilweise teilimmst? Ansonsten kannst du ja großzügig vorschlagen, dein Kind mitzunehmen.


    Ich kenne diese Fortbildungen nur verpflichtend... ach, total doof sowas...

  • Die allgemeine Dienstordnung, § 15 sagt Folgendes:

    Zitat

    * Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrer und Lehrerinnen (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen (vgl. RdErl. v. 13. 6. 1990 - BASS 21 - 05 Nr. 1 0). werden. * Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrer und Lehrerinnen erstreckt sich auch auf die Klassenleitung und die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtsführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten kann sich die Reduzierung nur auf die Anzahl der Veranstaltungen beziehen. * Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden sollte vermieden werden.


    Die Teilnahme an Fortbildungen muss schulintern geregelt werden, auf den Seiten von Paul Tresselt hatte ich mal das hier gefunden:

    Zitat

    Unverzichtbar für die pädagogische Arbeit ist in der Regel die Teilnahme an den Konferenzen nach SchMG §9 und Teambesprechungen sowie an schulinternen Fortbildungen. Härtefälle müssen individuell gelöst werden. Grundsätzlich erleichtern die verläßliche langfristige Terminplanung sowie das Einhalten der Zeiten allen und insbesondere teilzeitbeschäftigten Lehrkräften eine berechenbare Gesamtarbeitsplanung unter Einbeziehung der weiteren außerunterrichtlichen Aufgaben.


    Gruß,
    Peter

  • Hallo,
    so ein Mist. Dann bin ich wohl verpflichtet zu kommen, aber ich kann meine Tochter doch nicht mit 1,5 Jahren allein zu Hause lassen und ich finde keine Betreuung. Verwandte sind mehr als 400km entfernt, Bekannte, die so viel Zeit haben, gibt es auch nicht. Babysitter kann nicht, weil sie nachmittags selbst Schule hat. Mann kriegt never ever so viele Nachmittage frei.
    Übrigens durfte ich noch nie bei einer Konferenz nach der Hälfte der Zeit nach Hause gehen oder ähnliches. Gibt es sowas wirklich?
    Kennt ihr ähnliche Fällte aus eurer Schule?
    Wie wird das da gehandhabt?
    Würdert ihr euch zur Not krank melden?
    LG Alema

  • Hallo alem!
    Und wenn du deine Situation deiner Rektorin noch mal erläuterst?
    Meinst du nicht, sie hätte Verständnis? Natürlich bietest du an, die Inhalte/Reader/Protokolle o.ä. nachzuarbeiten. Was ist denn das für eine Fortbildung? Gibt es denn da keine Literatur zu?
    Ansonsten: Wenn die Kleine morgens bei der Tagesmutter ist, ginge das nicht ausnahmsweise auch mal nachmittags?
    Ach Mensch, genau das ist es, wovor ich Angst habe, wenn man Schule und Kinder unter einen Hut bringen muss/will ?(
    LG pinacolada

    • Offizieller Beitrag

    Also bei uns ist das so, dass die Teilzeitkräfte auch nicht nach der Hälfte der Konferenz plötzlich gehen.
    Bei allen Konferenzen waren bis auf wenige Ausnahmen bisher immer auch alle Teilzeitkräfte anwesend.
    Wenn man nun aus welchem Grund auch immer keine Kinderbetreuung hat, dann kann man eben an der Konferenz nicht teilnehmen. Punkt. Das lapidar auf die Lehrkraft abzuwälzen ist in Puncto Personalmanagement wohl eher ungeschickt.


    Ferner sollte man einmal berücksichtigen, dass die Teilzeitkräfte ohnehin die A****karte gezogen haben, weil sie trotz eines möglichen freien Tages dennoch Springstunden haben und entsprechend vertreten müssen, weil sie zu allen außerunterrichtlichen, dienstlichen Veranstaltungen für gewöhnlich kommen (müssen bzw. sollen).
    Damit haben sie anteilig eine deutlich höhere Arbeitszeit im Vergleich zu den Vollzeitkräften - nur dass die Teilzeitkräfte im Vergleich dafür deutlich weniger Geld bekommen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    Original von Bolzbold
    Ferner sollte man einmal berücksichtigen, dass die Teilzeitkräfte ohnehin die A****karte gezogen haben, weil sie trotz eines möglichen freien Tages dennoch Springstunden haben und entsprechend vertreten müssen, weil sie zu allen außerunterrichtlichen, dienstlichen Veranstaltungen für gewöhnlich kommen (müssen bzw. sollen).
    Damit haben sie anteilig eine deutlich höhere Arbeitszeit im Vergleich zu den Vollzeitkräften - nur dass die Teilzeitkräfte im Vergleich dafür deutlich weniger Geld bekommen.


    Gruß
    Bolzbold


    Was ich immer nicht verstehe:
    An unserer Schule haben viele Teilzeitkräfte keinen freien Tag obwohl sie einen Rechtsanspruch (!) darauf haben und einen wollen.
    Wieso kriegen die nicht den A... hoch um rechtlich dagegen vorzugehen ?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag

    Mikael


    Das kommt darauf an, ob es eine "muss"-Regelung ist oder eine "soll"-Regelung. Aus Letzterer zieht man schnell einen Rechtsanspruch, aber es ist eine "muss wenn kann"-Regelung, in anderen Worten kann der Schulleiter argumentieren, dass es eben nicht anders ging.


    Schau doch mal nach, wie das konkret bei Euch geregelt ist.


    EDIT:
    Hier eine Quelle.
    Das "Original" ist damit identisch.



    Quelle: http://www.schure.de/


    oder


    Quelle: Kultusministerium Niedersachsen


    Das riecht stark nach "muss wenn kann" - in anderen Worten kann die Schulleitung das wohl so machen, wenn die Teilzeitkräfte es ausdrücklich so wünschen. Wenn sie es nicht wünschen, kann die Schulleitung wohl immer noch mit guten Begründungen so agieren wie Du es beschrieben hast.


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat


    Wieso kriegen die nicht den A... hoch um rechtlich dagegen vorzugehen ?


    Ich glaube das liegt daran, dass der Schuss auch nach hinten losgehen könnte ... Schon mal drüber nachgedacht, dass auch Halbtagskräfte die vollen Ferien bzw. die volle unterrichtsfreie Zeit haben .... Und wenn man da erst mal ins Wespennest sticht .. ich würde nicht damit anfangen ;-). Im Alltag ist es für Halbtagskräfte sicherlich manchmal ganz schön nervig, schließlich reduziert man ja seine Stunden, um sich z. B. der Familien widmen zu können, aber wenn man mal alles zusammennimmt .. wie gesagt, ICH würde nicht damit anfangen ;-).
    VG
    snoopy64

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von snoopy64
    [quote]
    Schon mal drüber nachgedacht, dass auch Halbtagskräfte die vollen Ferien bzw. die volle unterrichtsfreie Zeit haben ....


    :gruebel: :gruebel: :gruebel:


    Wer in einer Firma halbe Zeit arbeitet, hat die gleiche Anzahl von Tagen an Urlaubsanspruch wie ein vollzeit Arbeitender, denn der Teilzeitarbeitnehmer hat ja dann auch nur einen halben Tag Urlaub, die andere Hälfte wäre eh frei.

  • Hallo,
    jetzt ist der Fall eingetreten. Die Lehrerfortbildung hat begonnen. An den ersten zwei Terminen in den letzten zwei Wochen war ich bereits answesend. Einmal konnte ich meine Schwester als Babysitter anreisen lassen, einmal war mein Mann da. Morgen, am dritten Termin, kann aber mein Mann berufsbedingt nicht. Die Tamu hat nur zu gewöhnlichen KITA-Öffnungszeiten (bis 16:30 Uhr) Zeit (pflegt ihre Mutter) und ich finde sonst auch keine Betreuung.
    Mitnehmen kann ich sie nur, wenn sie sich 3 Stunden leise beschäftigt, was für eine 1,5jährige jawohl unmöglich ist.
    Ich habe gesagt, dass ich nicht kann. Die Schulleitung meinte, dass es nun eben so ist, ich mir aber ganz dringend eine flexiblere Betreuungsform überlegen muss. In anderen Berufen müsste man ja auch flexibel sein und könnte nicht einfach sagen, man kann nicht kommen. Ich habe solch ein schlechtes Gewissen, denn wenn ich das richtig verstehe, ist man schon verpflichtet an schulinternen Fortbildungen Teil zu nehmen, auch wenn sie regelmäßig verteilt auf 4 Wochen stattfinden.
    Wie seht ihr das? Ist so ein Fall an eurer Schule schon einmal vorgekommen?
    LG Alema

  • Zitat

    Original von snoopy64


    Ich glaube das liegt daran, dass der Schuss auch nach hinten losgehen könnte ... Schon mal drüber nachgedacht, dass auch Halbtagskräfte die vollen Ferien bzw. die volle unterrichtsfreie Zeit haben .... Und wenn man da erst mal ins Wespennest sticht .. ich würde nicht damit anfangen ;-). Im Alltag ist es für Halbtagskräfte sicherlich manchmal ganz schön nervig, schließlich reduziert man ja seine Stunden, um sich z. B. der Familien widmen zu können, aber wenn man mal alles zusammennimmt .. wie gesagt, ICH würde nicht damit anfangen ;-).
    VG
    snoopy64


    snoopy64
    Glaubst du, dass die Gefahr besteht, dass Leute, die weniger arbeiten und dafür auch weniger Geld bekommen - auch weniger Freizeit bekommen sollen??


    Irgendwie erschließt sich mir diese Logik nicht. Aber du hast echt. In den Ministerien wird auch unlogisch gedacht. Von daher .... :skeptisch:


    alem2
    Bei einer derart verbohrten Schulleitung kann ich dir nur raten, in die Gewerkschaft zu kommen und dich dort beraten zu lassen.
    Hat die Fortbilldung wenigstens einen verwertbaren Wert für dich?

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Unfassbar!!!! Das macht mich so wütend, wenn ich das lese. Was bitte ist denn eine flexiblere Betreuungsform als eine Tagesmutter?
    Und welcher Kindergarten hat denn heute noch länger als bis 16 Uhr auf?
    Vielleicht hat der gute Mann da einen heißen Tipp? Den würde ich dann auch gern erfahren.


    Dieses Argument mit den anderen Berufen... ach je, grässlich. Wie nichtssagend :rolleyes:


    Ich habe keinen Rat für dich, aber mein vollstes Mitgefühl. Ein schlechtes Gewissen musst du(!) nun wirklich nicht haben.


    LG und Kopf hoch!

  • HI!


    Also ich finde deine Schulleiterin auch unmöglich! Hat wahrscheinlich selber auch keine Kinder, wenn sie sich so wenig in dich hineinversetzen kann. So jemand ist doch an der Schule eigentlich auch fehl am Platz, wenn die Eltern gegenüber so eingestellt ist.


    Du hast ja nun wirklich alles gegeben und warst trotz Kleinkind schon zwei Nadchmittage dort. Von wann bis wann geht denn die Fortbildung? Vielleicht kannst du ja noch Teil mitmachen, wenn du dein Kind um 16.30 Uhr abholen musst. Oder hast du nicht vielleicht eine befreundete Mutter mit kleinem Kind, die dein Kind kennt und es an diesem einen Nachmittag nehmen würde? Oder vielleicht würde eure TaMu auch mal eine Ausnahme machen und länger aufpassen? Mehr mögliche Lösungen würden mir jetzt auch nicht einfallen. Aber wenn es wirklich nicht geht, dann geht es eben nicht!


    Sowohl an meiner Ausbildungsschule als auch an meiner jetzigen Schule gibt es mehrere Kolleginnen mit kleinen Kindern und es ist normal, dass die betreffenden Kolleginnen, die ja auch in der Regel nur halbe Zeit arbeiten, nicht bei jeder Konferenz dabei sind bzw. mal früher gehen, wenn es nötig ist. Wenn jemand permanent nicht kann wegen seines Kindes, dann könnte ich es ja noch verstehen, dass die Schulleitung sicht aufregt, aber wenn es ab und zu mal ist....?!
    Ich habe meine Tochter auch schon mal mit in der Schule gehabt, wenn ich mal einen Tag lang absolut keine Betreuung hatte. Was soll man denn als Mutter sonst in so einer Situation machen?



    Viele Grüße

  • Ich würde das Kind zur Fortbildung mitnehmen oder auch zur Schule. Dies kommt bei uns ebenfalls vor, gerade bei Nachmittagskonferenzen. So wird das Problem vielleicht im wahrsten Sinne des Wortes greifbar.
    Und wenn das Kind laut ist, verlässt du die Fortbildung entweder kurzfristig oder ganz. Wenn es dann immer noch Probleme gibt, wende dich an den Personalrat oder die Gewerkschaft, dafür sind diese zuständig (und helfen auch konkret)


    An einer pädagogischen Einrichtung (oder Fortbildung) sollte es möglich sein, sein Kind im Einzelfall mitzubringen. Bei der "Zeit" gab es sogar mal einen Kindertag, bei dem alle ihre Kinder mitbrachten.


    Ich meine damit natürlich nicht den normalen Unterricht, der ja kalkulierbar ist, sondern Termine außerhalb des Stundenplans, bei dem man nicht immer jemanden fürs Kind hat.

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