Moin,
ich habe einige Fragen bezüglich der Vertretungsstunden, da es zu diesem Thema bei uns im Lehrerzimmer ungefähr so viele Antworten gibt, wie Lehrer
Gibt es (in SH!) eine Höchstzahl an Vertretungsstunden, die man geben darf?
Wenn eine eigene Klasse z.B. auf Klassenfahrt oder im Praktikum ist und die ausfallenden Stunden quasi mit Vertretungsstunden aufgefüllt werden - ist das legitim bzw. zählen die zur Höchstzahl der Vertretungsstunden dazu?
Falls es eine Höchstzahl gibt, diese jedoch überschritten wird - werden die zusätzlich gegebenen Stunden vergütet?
Kann ich - falls es eine Höchstzahl gibt - es ablehnen, Vertretungsunterricht zu geben?
Danke schon mal für die Aufklärung =)