bezahlung in sommermonaten nach kuendigung?

  • hallihallo!


    ich bin lehrerin an einem privaten gym in bayern (unbefristeter vertrag). da ich im sommer ins ausland ziehe, werde ich in den naechsten wochen kuendigen.
    laut arbeitgeber muss ich dies zum 31.07.08 tun und bekomme dann in den sommermonaten (august und die ersten beiden sepwochen) kein gehalt mehr - obwohl diese doch teil dieses schuljahres sind?! :skeptisch:
    kann dies stimmen??


    vielen dank fuer eure hilfe!!

  • Kenn ich auch das Problem (obwohl ich nicht zum Sommer kündigen will): Kündigung geht nur zum Schuljahresende, ein neuer Arbeitgeber, der dich aufnimmt, wird natürlich auch erst zum Schuljahresbeginn zahlen. Ist einfach der Vorteil, mit dem sich Privatschulen bei Lehrerwechsel Geld sparen können (manche stellen am Anfang bewusst nur Jahresverträge aus von September bis Juli, wenn man dann länger bleiben will, geht der neue Vertrag wieder erst ab September - das macht aber der Staat mit seinen mobilen Reserven auch so). Gerecht find ichs nicht, ist aber eine Sache, mit der man sich abfinden muss, wenn man an eine Privatschule geht (ist ja nicht so, als ob man sonst mehr Geld bezahlt bekommen würde ... ;) )


    Möglichkeiten: Manchmal klappts Geld übers Arbeitsamt zu bekommen, wenn man gute Gründe vorlegen kann, warum man kündigen musste (z.B. Krankheit, die es verhindert, dass man weiter an der Schule bleibt o.ä.) Ansonsten Geld ansparen, Verwandschaft um Hilfe bitten oder einen Studentenjob annehmen und die verdienten Sommerferien sausen lassen :(

  • ... und eine kuendigung mit 14.sep (dh letzter tag vor beginn des neuen schuljahres) wird wahrscheinlich nicht akzeptiert werden, oder?


    als nicht-deutsche (dh mit den kuendigungsfristen nicht vertraut): muss ich 1 oder 3 monate vor ende des schuljahres kuendigen?


    danke euch!!!!

  • Schau mal in deinem Vertrag nach, aber eigentlich steht da drin, dass man nur zum Ende des Schuljahres (und das endet nun mal von deiner Arbeitszeit tatsächlich Ende Juli) kündigen kann - meist steht da sogar das genaue Datum drin, zu welchem Tag man kündigen kann.


    Die Kündigungsfrist steht auch in dem Vertrag, kenne Schulen, an denen sind das sogar sechs Monate, bei mir stehen nur zwei Wochen drin - da hat sich die Schule wahrscheinlich recht wenig gedacht, für mich ists aber gut, wenn ich tatsächlich mal wieder zum Staat zurück wollte, könnte ich erst abwarten, ob ich genommen werde :D

  • Zitat

    Seit den Bestimmungen des Hamburger Abkommens von 1964 erstreckt sich ein Schuljahr in der Bundesrepublik Deutschland formal immer vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Juli des folgenden Jahres.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Schuljahr

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • tja, das witzige ist ja, dass in meinem vertrag GAR NIX ueber kuendigungsfristen, schuljahresende, etc. drin steht... aerger mich momentan selbst, dass ich bei meiner einstellung diesbezueglich keine fragen gestellt habe... :gruebel: aber als blutjunge anfaengerin denkt man an sowas irgendwie nicht... werd das beim naechsten mal definitiv anders machen!!


    ja, 2 wochen kuendigungsfrist sind wirklich net schlecht! :tongue:


    hm... wenn das schuljahr schon am 1.aug beginnt und ich aber erst ab mitte sep 07 bezahlt wurde, dann war ich ja gar kein ganzes jahr angestellt...

  • Also,wenn nichts drin steht in deinem Vertrag, würde ich erstmal nachfragen wieso sie auf diesen Termin kommen?! Hm, obwohl du schreibst, dass du auch bei der GEW nachgefragt hast, die werden es wohl wissen...

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