Geburtszeit in Geburtsurkunde

  • Hallo zusammen,


    eigentlich geht es um das Thema Rechtsfähigkeit und diese beginnt laut BGB beim Menschen ab der Vollendung der Geburt = Austritt aus dem Mutterleib.


    Welche Zeit wird denn eigentlich in die Geburtsurkunde eingetragen? Die Uhrzeit des Austritts oder die Uhrzeit des ersten Schreis? Wie wird das dann z.B. bei Kindern gemacht, die nicht gleich nach der Geburt eigenständig atmen können?


    Hab schon gegoogelt, aber außer Horoskop-Seiten findet man hierzu fast nichts Gescheites.


    Danke und Gruß
    Super-Lion

  • Ich habe da nie so genau auf die Uhr geachtet ;)


    Nein, Quatsch... es ist meines Wissens nach die Zeit, wenn das Kind geboren ist. Also Kind da - kurzer Blick auf die Uhr... Das hat mit dem ersten Schrei und sonstigen Beobachtungen nichts zu tun.

  • Bei unserem Sohn ist sie falsch eingetragen. :D


    Bei uns wurde die Uhrzeit laut gesagt als er "da" war. Geschrien hatte er da noch nicht -(dafür jetzt umso mehr :D :D :D!). Auf der Geburtsurkunde steht 10 Minuten später - da hat sich die Hebamme vertippt. Macht ja aber nüscht....oder?! ?( ?( ?(

  • Die paar Sekunden zwischen Austritt und erstem Schrei sind vernachlässigbar, würde ich mal sagen :).


    Bei meinem dritten Kind war keine Zeit, auf die Uhr zu schauen, da wurde dann Pi mal Schnauze eingetragen, ICH weiß, dass sie schon ein paar Minuten eher da war ;).

  • Ich hab zu dem Thema mal was ganz gruseliges gelesen. Ein Mensch ist erst dann geboren, wenn er vollständig aus dem Mutterleib raus ist. In der USA gibt es medizinische Eingriffe, die es erlauben, dass ein Kind durch eine Injektion in den Schädel getötet wird, weil es - wenn erst der Kopf rausschaut - noch nicht geboren, also kein Neugeborenes ist. Vorher ist es ein Fötus und darf aus mir nicht ersichtlichen Gründen "getötet" werden.


    In Deutschland gibt es noch eine "komische" juristische Begebenheit. Mein Cousin ist genau vorm Orteingangsschild Berlin im Krankenwagen - also ausserhalb von Berlin - geboren. Der Geburtsort ist der Ort, an dem die Geburt abgeschlossen ist (wenn der Mutterkuchen raus ist). Also ist er Berliner.


    Und noch was zu Berlin: hier muss man immer den Stadtteil angeben, in dem man geboren ist quasi Berlin - xyz. Angeblich wegen der Staatsangehörigkeit zum Geburtszeitpunkt. Nur komisch, dass auch die Nach-Wende-Kinder in Berlin-XYZ geboren werden. Der rest der Republik weigert sich unterdessen, dass anzuerkennen und schreibt weiter fröhlich geboren in Berlin (ohne XYZ).
    So kommt es, dass alle meine Zeugnisse nicht mit den Daten auf der Geburtsurkunde übereinstimmen, weil es laut Auskunft der Ausstellenden nur ein Berlin für alle gibt. Im nächsten Leben lasse ich mich ganz wo anders gebähren - nur ne in Berlin (-XYZ).


    Elli - Icke, Icke bin Berliner, wer mich haut der kriegt ne Wiener!

  • Die Uhrzeit hat keine rechtliche oder sonstige Relevanz, solange es nicht um die Zeitspanne zwischen 23.59 Uhr und 00.01 Uhr geht. Alles Weitere ist unerheblich.
    Aus rechtlicher Sicht ist es ebenso unerheblich ob die Geburt vor oder nach einem Ortseingangsschild stattfindet. Genau wie niemand in einem Rettungswagen stirbt, wird niemand im Rettungswagen geboren. Mal Extremfälle wie Stau auf der Autobahn oder Geburten während eines Überseefluges ausgeklammert, gilt im Normalfall eben die Stadt als Geburtsstadt, in dessen Krankenhaus das Kind anschließend versorgt wird. Ob hierzu nun der Stadtteil angegeben wird, oder werden muss, ist praktisch unerheblich, ich kann mir nur vorstellen, dass es in Stadtstaaten, wie Berlin, Hamburg und Bremen eben so ist, um es genauer katalogisieren zu können. Das wäre dann aber kein rechtliches 'Problem' sondern lediglich ein administratorisches.

  • Genaue Zeitpunkt der Geburt ist der Moment, auf dem auf dem CTG keine Wehen mehr zu sehen sind. Das ist ungefähr kurz nach der Nachgeburt.


    lg
    Melanie

  • Bei mir schon. Ich hatte mich gewundert, dass als Geburtszeit 16.48 Uhr angegeben war, obwohl die kleine Maus um 16.43 Uhr geschlüpft ist. Auf unsere Nachfrage hin erklärte mir die Hebamme das wie oben beschrieben.


    Ach ja, mein Mann war derjenige, der so genau auf die Uhr geschaut hat :)


    lg
    Melanie

  • Zitat

    Original von Geralt
    Aus rechtlicher Sicht ist es ebenso unerheblich ob die Geburt vor oder nach einem Ortseingangsschild stattfindet. Genau wie niemand in einem Rettungswagen stirbt, wird niemand im Rettungswagen geboren.


    Trotzdem wird so etwas in der Krankenakte vermerkt! Ich nehme an, dass das deshalb der Fall ist, dass man FALLS es aus irgendeinem Grund Probleme gibt, wohl nachvollziehen kann, was wie warum wann wo geschehen ist. So gesehen kann es wohl rechtliche Auswirkungen haben.
    Beim Geburtsort meiner Tochter steht: "im Haus, aber nicht im Kreisßsaal" ;)


    und wegen 23:59 / 00:01: eine Bekannte hat Zwillinge, die aus genau DEM Grund zwei verschiedene Geburtstage und -daten haben; eine ist vor Mitternacht geboren, die andere nachher :D

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