Hallo zusammen,
eigentlich geht es um das Thema Rechtsfähigkeit und diese beginnt laut BGB beim Menschen ab der Vollendung der Geburt = Austritt aus dem Mutterleib.
Welche Zeit wird denn eigentlich in die Geburtsurkunde eingetragen? Die Uhrzeit des Austritts oder die Uhrzeit des ersten Schreis? Wie wird das dann z.B. bei Kindern gemacht, die nicht gleich nach der Geburt eigenständig atmen können?
Hab schon gegoogelt, aber außer Horoskop-Seiten findet man hierzu fast nichts Gescheites.
Danke und Gruß
Super-Lion