Geburtsnamen des Kindes

  • Hallo,


    weiß jemand von euch, wie das ist, wenn ein Kind im Laufe des Schuljahres einen neuen Namen bekommen hat (Hochzeit der Mutter) - schreibt man dann den Geburtsnamen mit auf's Zeugnis?


    LG
    laluna

  • Ich weiß das gerade zufällig aus dem Bekanntenkreis:


    Wenn ein Kind seinen Nachnamen ändert, z.B. weil die Eltern heiraten und den Namen des Vaters als Familiennamen annehmen, ändert sich natürlich auch der Name des Kindes. Das interessante ist, dass der "alte" Name quasi komplett gelöscht wird - bei meiner Freundin wurde für das Kind sogar der Eintrag im Familienstammbuch (Geburtsurkunde) geändert. Es wird also so getan, als wäre der neue Name der Geburtsname, einen alten Geburtsnamen gibt es demzufolge gar nicht!

  • Der neue Name darf erst ins Zeugnis, wenn er im Melderegister erfasst wurde und der Schulleitung durch die Eltern offiziell und mit Dokumenten nachgewiesen wird.
    Ein Zeugnis ist ein offizielles Dokument einer Behörde.


    Eine einfache Mitteilung an den Lehrer genügt nicht.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

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