Arbeitsverhalten in Fachnote einrechnen?

  • In meiner Deutschklasse (6) haben einige Schüler ständig kein Arbeitsmaterial dabei. Außerdem gibt es welche, die trotz mehrmaligen Ermahnens im Unterricht nicht mitarbeiten, z.B. nichts aufschreiben und lieber malen etc. Die Eltern der Schüler wurden bereits informiert.


    Kann ich eine separate Note für Arbeitsverhalten ansetzen, die ich in die Note für das Fach Deutsch einrechne?
    Ich bin mir nämlich nicht ganz sicher, ob man das nicht ausklammern muss und dann später in die Kopfnoten einrechnet.

  • Meines Erachtens darfst du das nicht. Auf der anderen Seite tun wir das alle indirekt. Ein Schüler, der sich mit anderen Dingen beschäftigt und nicht am Unterricht teilnimmt, kann in dieser Zeit auch keine Leistungen erbringen, kann folglich durch diese Arbeitseinstellung keine gute Note (zumindest im mündlichen Bereich) bekommen. Oder seh ich das falsch?
    Gruß, Yula

  • Wenn die Schüler (auch nach Aufforderung!) nicht mitarbeiten oder kein Arbeitsmaterial dabeihaben, verweigern sie ihre Leistung. Leistungsverweigerung ist benotbar. Denn so wie du es geschildert hast, geht es nicht um die stillen und schüchternen, sondern diejenigen, die Leistung bewusst verweigern.


    Wenn der Schüler richtig antwortet und danach weitermalt, dann kann man über die Leistungsnote nichts machen.

  • Ich melde mich nochmal kurz zurück. Es geht um Leistungsverweigerer. Ein Schüler kann z.B. selten vorlesen, da er, wenn eine Geschichte schon relativ lange vorgelesen wird, immer noch kein Buch vor sich liegen hat.
    Für schüchterne Schüler gilt das natürlich nicht. Ich sehe ja, ob jemand nichts sagt, weil er sich nicht traut oder ob jemand gerade etwas völlig anderes tut.

    Zitat

    Wenn der Schüler richtig antwortet und danach weitermalt, dann kann man über die Leistungsnote nichts machen


    Genau das ist mein Problem. Es geht ja nicht nur um die mündliche Beteiligung, sondern auch um generelles Desinteresse. Sachen von der Tafel werden z.B. einfach nicht mitgeschrieben. So etwas kann ich ja unmöglich ins Mündliche verrechnen. Natürlich kann ich in die Heftnote einrechnen, wenn etwas fehlt. Aber die zählt ja nicht so viel und ich finde es nicht gut, wenn jemand mit einer solchen Arbeitshaltung einfach davonkommt. Wieso mache ich denn dann Unterricht?

  • Was im Heft geSCHRIEBen steht ist eine SCHRIFTLICHE Leistung.


    DU entscheidest, allerdings zu Beginn des Schuljahres, wie viel die Heftnote zählt.


    Werte doch ab nächstem Schuljahr die Heftnote wie eine zusätzliche Klassenarbeit. In einer 6. Klasse ist das pädagogisch vertretbar, da die Schüler das strukturierte Mitschreiben ja lernen müssen.


    Wieviel zählt die Heftnote deerzeit bei dir?

  • ja, in NRW ist es tatsächlich so, dass NUR die Klassenarbeiten/ Klausuren zur schriftlichen Note zählen. Alles andere gehört zur sonstigen Mitarbeit (wobei HA gar nicht benotet werden dürfen).


    German: Nicht immer entscheidet der Lehrer alleine, was wieviel zählt. Meistens regelt das die Fachkonferenz.


    Gruß
    sinfini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

  • Bei mir zählt die Heftnote unter "Sonstiges"(20%). Da kommen Kurztests, Hausaufgaben, Heft und Ähnliches, also alle schriftlichen Noten, die keine Klassenarbeiten sind, rein.
    Mir gehts im Prinzip auch nicht darum, dass die Schüler schlechte Noten bekommen sollen. Ich möchte ihnen eher einen Denkanstoß geben, dass sich an ihrem Verhalten etwas ändert. Denn wer jetzt noch gute Noten hat, muss das in einem halben Jahr nicht zwangsläufig immer noch haben, wenn er geschlampt hat. Dann ist es aber schon recht spät, da viel Stoff verpasst wurde. Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.
    Was wäre denn, wenn ich eine separate Note fürs "Arbeitsverhalten" am Elternabend zum Schulhalbjahr ankündige? Da könnten dann regelmäßiges Hausaufgabenmachen, Arbeitsmaterial mitbringen, im Unterricht mitschreiben reinzählen und dafür z.B. "Sonstiges" auf 15% gekürzt werden.
    Ich denke einfach, wenn die wissen, dass das tatsächlich benotet wird, dann arbeiten sie auch wieder mehr mit und dann haben sie eben einmal eine schlechte Note, das nächste Mal aber dann hoffentlich wieder eine bessere.


    Zitat

    Werte doch ab nächstem Schuljahr die Heftnote wie eine zusätzliche Klassenarbeit. In einer 6. Klasse ist das pädagogisch vertretbar, da die Schüler das strukturierte Mitschreiben ja lernen müssen.


    Wäre das nicht auch zum Schulhalbjahr möglich, wenn ich die Eltern darüber informiere?

  • Das Arbeitsverhalten fließt bei mir in jedem Fall in die Fachnote ein. Dass es dann bei der Vergabe der Kopfnoten ein zweites Mal berücksichtigt wird, stellt eher die Notwendigkeit dieser Kopfnoten in Frage.
    LG allegra

    Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand. (A.Schopenhauer)

  • German: Nicht immer entscheidet der Lehrer alleine, was wieviel zählt. Meistens regelt das die Fachkonferenz.


    Ich bin jetzt an meiner vierten Schule. In die Notengebung hat mir noch keiner reingeredet. Da gäbe es bei uns auch keine Einigkeit (obwohl wir uns gut verstehen)


    In meiner Klasse werden dem Zeugnis übrigens Beiefe beigelegt, in denen die Eltern über die Arbeitsmoral der Schüler informiert werden.
    Hausaufgaben, Arbeitsmaterialien, Heftführung). Die Briefe müssen unterschrieben wieder vorgezeigt werden. Wichtig: es gibt auch positive Rückmeldung, also Lobesbriefe der Schule an die Eltern.


    Heißt das in NRW wirklich "schriftlich Note"? Eigentlich müsste das dann Klassenarbeitsnote heißen.


    Wir haben eingetrichtert bekommen: alles, was geSCHRIEBen steht, zählt zur schriftlichen Note, alles, "was aus dem Mund kommt", zur mündlichen :tongue:


    Ich hatte noch Lehrer, die schriftliche Tests zur mündlichen Note zählten, dies würde ich mir heute nicht mehr gefallen lassen. Ich bin aber zum Glück kein Schüler mehr ;)

    • Offizieller Beitrag

    German:


    ja, es ist in NRW wirklich so. Schriftlich sind nur die Klassenarbeiten.


    Die Idee mit den Briefen zur Erklärung ist gut. Im Prinzip müsste es so verpflichtend sein, aber ich denke mal dass es sich an weiterführenden Schulen nicht durchsetzen wird.


    kl. gr. Frosch

    • Offizieller Beitrag

    Meinte damit, dass es wahrscheinlich leider Ausnahmen sind und bleiben werden.


    btw: ich komme von der Grundschule, bin an einer Realschule und habe meinen Schülern in der 5 auch Kurzberichte mitgegeben.


    kl. gr. Frosch

  • Das Arbeitsverhalten gehört nicht in die Fachnote, sondern in die Kopfnote zum - nomen ist omen - Verhalten.
    Indirekt können nicht mitgebrachtes Arbeitsmaterial u.ä. aber berücksichtigt werden, wenn eine konkrete Leistungsfeststellung gemacht wird, z.B. Einsammeln von Heften, Erstellen von mündlichen Note. Wer nichts hat, kann hier auch nichts leisten und wird mit ungenügend bewertet. Dies muss aber mit einem konkreten Anlass verbunden sein und darf eben nicht als Eindrucksnote in die Fachnote miteingerechnet werden, sonst handelt es sich um eine sachfremde Erwägung.

    Und der Mann spürte das Wissen bis an die Haarspitzen, als ihm das Konversationslexikon auf den Kopf fiel. (Uli Keuler)

    Einmal editiert, zuletzt von Nicht_wissen_macht_auch_nic ()

  • Was soll diese Herumspekuliererei, was gewertet werden darf und was nicht?
    Lest doch einfach mal die Notenbildungsverordnung eures Bundeslandes und haltet euch daran.


    Für Ba-Wü findet ihr die Notenbildungsverordnung hier:
    http://www.vd-bw.de/kultusministerium/6631-21_02.n


    Interessant ist im diskutierten Zusammenhang folgender Passus:




    http://www.vd-bw.de/webvdbw/re…link/6631-21_02.n_1.2.7.3


    Lest bitte den Punkt 1 und 2 genau durch.
    Man beachte die Worte "insbesondere" und "pädagogisch-fachliche Gesamtwertung".


    Ein Heft im Unterricht zu führen ist eine schriftlich-praktische Leistung. Wer später in der Berufsausbildung kein Berichtsheft führt, besteht die Prüfung nicht. Das Dokumentieren von Abläufen ( auch Unterrichtsabläufen) ist eine wichtige Fähigjkeit (=Leistung), die unsere Schüler überfachlich erwerben müssen.


    Die Heftführung ist eine schriftliche Leistung und zählt bei mir im Jahr wie eine Klassenarbeitsnote. Da habe ich keinerlei Begründungsprobleme.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    3 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • eben!!


    Alerdings scheint das in jedem Bundesland anders zu sein, daher vielleicht die ausführliche Diskussion



    Die Gewichtung ist zu Beginn des Unterrichts bekanntzugeben, deshalb habe ich Änderungen nur zu Beginn eines Schuljahres kundgetan.


    Ob der Unterricht mit dem 2.Halbjahr wieder neu startet ist aber vielleicht interpretierbar.


    Wichtig ist mir auch immer der Passus PÄDAGOGISCH-fachliche Gesamtwertung, das mache ich den Schülern immer klar, wenn sie mit dem Taschenrechner vor mir stehen.


    Und sowohl pädagogisch als auch fachlich ist die Heftführung eine schriftliche Leistung, die als schriftliche Note bewertet werden kann.


    aber wie gesagt, es scheint in jedem Bundesland anders zu sein.

    • Offizieller Beitrag

    @nicht_wissen_...


    Zitat

    Das Arbeitsverhalten gehört nicht in die Fachnote, sondern in die Kopfnote zum - nomen ist omen - Verhalten.


    Sicherlich gehört es vom Namen her in die Kopfnote. Aber das Arbeitsverhalten fließt natürlich bei der müdlichen Note mit ein. Denn Punkte im Mündlichen kann man nur erreichen, wenn eine gewisses Arbeitsverhalten (die berietschaft zur MItarbeit) vorhanden ist.


    Wer diese Mitarbeit verweigert, spürt dies erst einmal in der Kopfnote.
    Er sieht das Ergebnis aber logischerweise auch in der mündlichen Note, da bei einer Arbeitsverweigerung kaum so viele Pluspunkte anfallen können, dass man dem Schüler noch ein ausreichend oder vielleicht ein auch noch ein mangelhaft geben kann.


    Wobei man bei einer so radikalen Arbeitsverweigerung als Lehrer einmal versuchen sollte, den grund f+r die Verweigerung herauszufinden.


    kl. gr. Frosch


  • Dazu von mir passend:

    Zitat


    Indirekt können nicht mitgebrachtes Arbeitsmaterial u.ä. aber berücksichtigt werden, wenn eine konkrete Leistungsfeststellung gemacht wird, z.B. Einsammeln von Heften, Erstellen von mündlichen Note.


    Ich denke, da sind wir d'accord. Wichtig ist aber, dass man am Ende nicht eine schlechte mündliche Note z.B. mit "Schüler X hatte sehr oft kein Arbeitsheft dabei" begründet, sondern mit "ich habe mehrere Male Schüler X aufgerufen und aufgrund des fehlendes Arbeitsheftes konnte er keine mündlichen Beitrag leisten." Prinzipiell (und es kommt ab und an auch vor) könnte der Schüler gewisse Leistungen z.B. auswendig bringen oder irgendwie improvisieren. Letzteres sollten wir auch nicht bestrafen, denn jeder von uns wird schon einmal improvisiert haben müssen.


    Zu alias: Ich gehe eigentlich davon aus, dass den Kollegen die gesetzlichen Regelungen bekannt sind. Allerdings ist es alles andere als banal, diese richtig auszulegen. Sonst würde nicht ein ganzer Berufsstand damit Geld verdienen.
    Der Bereich Arbeitsverhalten ist in einer Grauzone. Ist schlechtes Arbeitsverhalten das Quatschen mit dem Mitschüler (und gehört damit EINDEUTIG in die Kopfnote) oder nur das Vergessen des Arbeitsmaterials und könnte eventuell in die Gesamtwürdigung eingehen? Sicher ist, dass Arbeitsverhalten nicht zur praktischen Leistung gehört (hier sind Leistungen z.B. in Kunst, Sport, Versuche usw. gemeint). Wenn man es also einrechnet, dann z.B. wenn jemand zwischen zwei Noten steht. Für einen eigenen Notenanteil in der Fachnote , wie ihn der Beitragsersteller möchte, sehe ich aus obigen Gründen keine rechtliche Grundlage.

    Und der Mann spürte das Wissen bis an die Haarspitzen, als ihm das Konversationslexikon auf den Kopf fiel. (Uli Keuler)

    Einmal editiert, zuletzt von Nicht_wissen_macht_auch_nic ()

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