Versicherungswirrwarr

  • Hallo zusammen,


    ich brauche dringend Erfahrungsberichte zum Thema Vertretungsstellen und Krankenversicherung. Habe auch schon diverse Behörenstellen angerufen aber die Mühlen der Bürokratie sind erstens langsam und zweitens selten zu erreichen. Außerdem scheint da keiner so richtig Bescheid zu wissen.


    Ich habe doch noch eine Vetretungsstelle zum 1.2. bekommen (puh, was ein Glück), allerdings erstmal nur für 3 Wochen und für 12 Stunden :(
    Zur Zeit bin ich noch im Ref. und daher privat versichert.


    Meine Fragen:
    1) MUSS ich für diese Zeit in die Gesetzliche gehen (allein der Verwaltungsaufwand lohnt sich ja schon nicht)
    2) Falls ich das muss, was ist nach den 3 Wochen, wenn der Vertrag nicht verlängert wird?
    KANN, DARF, bzw. MUSS ich dann wieder in die Private oder kann oder muss ich in der Gesetzlichen bleiben?
    Private wäre mir in dem Fall lieber, da ich beiheilfeberechtigt über meinen Mann bin und dies wahrscheinlich günstiger ist als die Gesetzliche. Oder bin ich dann etwa beitragsfrei in der Gestezlichen??? (alles unter der Prämisse "keine Anschlussbeschäftigung")


    Wie wird das denn bei den Vetretungsstellen gehandhabt, die oft zu den Ferien gekündigt werden und nach dem Sommerferien neu aufgenommen werden?


    Erzählt doch mal!


    Viele Grüße
    Beate

  • Zumindest zu 1) kann ich was sagen. Du MUSSt in die gesetzliche Krankenversicherung, da du angestellt bist und nicht über dem Beitragsbemessungssatz liegst.


    zu 2) Ich glaube (!!!), dass du danach in der gesetzlichen KV bleiben kannst, ich wei aber nicht, ob es eine "Mindestangestellten"-Dauer gibt, um in der GKV zu bleiben. Wie gesagt, bei Punkt 2) bin ich mir unsicher...

  • Danke Smeili für die schnelle Antwort,


    bei voller Stundenzahl oder halt langfristig leuchtet mir das ein,
    aber drei Wochen und nur 12 Stunden. Das liegt doch bestimmt sogar noch unter Harz 4 bzw. Minijob oder?

  • Hallo BEATE,
    also ich mußte genau nach 10 Wochen raus aus meiner PKV.
    So schreibt es wohl das Sozialgesetz vor (habe die Personalstelle das entscheiden lassen).
    Allerdings war dies vor meinem Ref., weil ich vom Studium her in der PKV war.
    Dann nach 1 1/2 Monaten bin ich wieder in die PKV (außerordentliche Kündigung wegen Verbeamtung).
    Beschäftigt war ich 15 Stunden/Woche.
    Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig behilflich sein...
    LG aus Berlin

  • Wenn du rausgehst aus der PKV (auch wenn es nur für ganz kurze Zeit ist), dann lass deinen Vertrag ruhen, beende ihn nicht. Das kostet nicht viel (bei mir warens einige Euro im Monat, ich bilde mir ein 2 oder so) und du kommst danach ohne neue Gesundheitsprüfung und zu den gleichen Konditionen wieder zurück in deinen alten Vertrag.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

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