ZitatOriginal von Elaine
Alias, ich meine, dein zweiter Punkt stimmt so nicht!
Steht extra auf meinem Steuerbescheid drauf, dass das vorläufig ist und ich keinen Einspruch einlegen muss. Habe zudem eine befreundete Finanzbeamtin gefragt. Und im Internet unter http://www.heute.de/ZDFheute/i…31/0,3672,7184095,00.html
steht das auch noch mal.
Aus dieser Meldung:
ZitatDer Verein empfiehlt jedoch darauf zu achten, dass der Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält. Ansonsten könnten zu viel gezahlte Steuern nicht zurückerstattet werden.
Falls der Vermerk nicht dezidiert enthalten ist, oder schwammig nicht direkt auf die Pendlerpauschale eingeht, muss Widerspruch eingelegt werden.