Einkommenssteuererklärung - Wie ausfüllen?

  • Hallo zusammen,


    ich muss dieses Jahr das erste Mal eine Einkommensteuererklärung schreiben (für 2007). Ich bin Referendarin. Was kann ich alles absetzen und wie und wo muss ich das eintragen? Hab mir das mal angeschaut, aber es ist alles ein wenig unübersichtlich. Vielleicht kann mir jemand hilfreiche Tipps geben, der da schon ein wenig Routine hat.


    Vielen Dank!


    Gruß, älgska

  • Du kannst sämtliche Aufwendungen für Deinen Beruf (z.B. Fachbücher, Druckerpatronen, PC (auf 3 Jahre),...) als Werbungskosten angeben. Wichtig ist, dass Du alle Ausgaben mit Belegen nachweist.


    Außerdem kannst Du Deine Fahrtkosten zur Schule etc. angeben. Lohnt sich zwischenzeitlich aber nur noch ab dem 21. km.


    Am besten suchst Du Dir jemand, der schon mal eine Steuererklärung gemacht hat und mit Dir einmal hinsetzt. Je ordentlicher Du es machst, desto eher kannst Du im nächsten Jahr nach Schema F vorgehen.


    So pauschal hier Tipps zu geben, ist ziemlich schwierig.


    Gruß
    Super-Lion

  • ...vielleicht kannst du die Erklärung online machen; es gibt das Programm http://www.elster.de ...
    Wenn nicht, die Erklärung besteht meist aus mehreren Formularen:
    - dem Hauptbogen (auf dem die persönlichen Angaben stehen)
    - die Anlage N (auf der die Einkünfte verzeichnet werden, dort kann man auch besagte "Aufwendungen für Arbeitsmittel" eintragen)
    - die Anlage KAP (wenn man Kapitalvermögen hat)
    - die Anlage R ( für Rentner)
    - die Anlage GSE (wenn du gewerbliche Einkünfte hast)
    - die Anlage V (falls du Hausbesitzer bist)


    Ich nehme mal an, die kommst mit den ersten beiden Formularen aus. Anfahrt zum Arbeitsplatz würde ich auch unter 21 km angeben, da diese Regelung wahrscheinlich verfassungswidrig ist und man den Anspruch angemeldet haben sollte, wenn es später geändert werden muss (und das wird so eintreffen).


    Die meisten Finanzämter haben aber auch Sprechstunden; vielleicht kennst du sogar einen Steuerberater o.ä.

    Denken ist etwas, das auf Schwierigkeiten folgt und dem Handeln vorausgeht.
    B. Brecht, Me-Ti

    Einmal editiert, zuletzt von oktoberfeld ()

  • http://www.elster.de/
    kann ich nur empfehlen.


    Wichtig ist, dass du deine Werbungskosten auflistest. Z.B. mit einer Excel-Datei - es gibt keine Vorschrift, wie das aussehen muss.


    Meine Tabelle sieht so aus:


    Datum ---- Artikel/Bezeichnung ------ Preis ----- Belegnummer


    Die Belege sind durchnummeriert (das freut den Steuerbeamten und stimmt ihn gnädig), mit der Summenformel ist die Liste schnell aufaddiert.


    Absetzbar ist alles, was du zur Ausübung deines Berufes benötigst. Vom Bleistift, Radiergummi, Schultasche bis zum Schreibtischstuhl. Bücher müssen reine Fachbücher sein. Lexika, allgemeine Nachschlagewerke, Romane (auch bei Deutschlehrern) usw. werden nicht anerkannt. Höherwertige Dinge musst du auf mehrere Jahre "abschreiben", dh. einen Laptop für 600 € musst du auf 3 Jahre à jeweils 200 € verteilen.


    Absetzbar sind auch die anteiligen, beruflich veranlassten Kontoführungsgebühren (pauschal mit 40 € pro Jahr) sowie ein Teilbetrag für beruflich veranlasste Telefongespräche und Internetkosten.


    Was manche Leute nicht wissen: Auch die Fahrtkosten zum Einkauf der Büroartikel kannst du mit 30 ct pro gefahrenen Kilometer aufschreiben ;) - übertreiben sollte man das allerdings nicht. Sobald ein Kaugummi mit auf dem Beleg steht, hast du nur privat eingekauft und kannst keine "dienstlich veranlasste Fahrt" geltend machen. Aber die Fahrt zur Kreisbildstelle lässt sich durchaus als "Reisekosten" aufführen. Da gibt es zwar keinen Beleg - aber es sind auch "Eigenbelege" zulässig. Als kleiner, nichtgewerbsmäßiger Steuerzahler bist du nämlich nicht belegpflichtig. Du musst die Ausgaben nur "glaubhaft machen".
    Ein "Ich versichere, dass diese Fahrten stattgefunden haben" unter der Liste, genügt ... auch zur Strafbarkeit, wenn du deine Termine für die Fahrt zur Kreisbildstelle dummerweise immer auf den Sonntag gelegt hast und trotzdem absetzt - oder gar kein Auto besitzt ;)
    Aber sonst besteht Gestaltungsspielraum.


    Leider ist das Arbeitszimmer ab 2007 nicht mehr absetzbar. Ich werde es trotzdem geltend machen und gegen den Bescheid Einspruch einlgen - mit Verweis auf anhängige Verfahren und der Bite, das Verfahren bis zur Entscheidung dieser Verfahren ruhen zulassen. Sollten die Richtter entscheiden, dass man das Arbeitszimmer doch absetzen kann, bekommen nur die Leute nachträglich Geld vom Finanzamt, die Einspruch erhoben hatten...


    Es lohnt sich auf jeden Fall, eine Steuererklärung abzugeben!

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich hab da jetzt auchmal eine Frage zu. Und zwar hab ich gestern mit dem "tollen" ALDI-Programm mit der Lohnsteuer 2007 angefangen und heraus kam, dass ich trotz nicht unerheblicher absetzbarer Ausgaben etc. noch 20€ nachzahlen soll??? Ist das normal?


    Zum Hintergrund: Ich bin LAA, bekanntlich bekommen wir ja 992 brutto, wovon 962 netto überbleiben. Macht also auf dieses Jahr gerechnet (Ref ging erst im Feb los, inkl. Weihnachtsgeld) 11421 Bruttoeinnahmen bei 382 gezahlter Lohnsteuer.
    Laut Steuerprogramm lag mein zu versteuerndes Einkommen (inkl. aller Abzüge) bei etwas von knapp über 10000. Nun wollen die dafür (laut Steuerprogramm) knapp über 400€ Lohnsteuer haben, was zur Folge hat, dass ich nachzahlen soll!! Kann das sein?? Ich mein, wieso behält der Staat nicht direkt ausreichend viel von meinem Lohn ein, so dass ich ncith nachzahlen muss am Ende des Jahres? Hätte ich jetzt nicht fleissig Belege gesammelt etc. müsste ich ja allen Anscheins nach noch mehr nachzahlen. Oder macht das Programm bzw. ich irgendwo einen Rechenfehler?

  • Da liegt mit Sicherheit ein Fehler vor!! Bei mir war es im Ref. immer so, dass ich die gezahlte Lohnsteuer komplett zurückbekommen habe. Von nachzahlen habe ich noch nie etwas gehört!

  • florian.emrich, wobei mir auffällt: In meinem ersten Ref. Jahr bei gleichen Bezügen hatte ich knapp über 400€ an Lohnsteuer gezahlt...
    Kann da bei deinen Abzügen etwas falsch gelaufen sein?

  • Hm, also bei uns haben alle unverhereitaten 992 € brutto, also etwa 962 € netto bekommen. Wenn, dann besteht der Fehler noch bei mehreren :(


    Ich werd einfach mal abwarten, was das Finanzamt mir ausrechnet ...

  • @ Alias:
    Da auch ich gerade meine erste Steuererklärung mache und natürlich keine Ahnung hatte, wie man das macht, habe ich einfach mal hier nach Infos geschaut. Dein Beitrag fand ich wirklich sehr detailliert und deswegen sehr hilfreich!! Vielen Dank! Allerdings habe ich noch Probleme:
    Habe mir 2007 auch einen Laptop gekauft und weiß nicht, wie man eine Abschreibung macht. Heißt das, dass ich einfach ca. ein Drittel des Betrages angebe und den auf drei Jahre verteile, oder gebe ich den Gesamtpreis an, und das Finanzamt berechnet das selbst?
    Zweite Frage: Muss man Fahrten zur Kreisbildstelle nachweisen und wenn ja, wie?


    Grüße von Vanillene

  • Zitat


    Original von vanillene
    ....
    Habe mir 2007 auch einen Laptop gekauft und weiß nicht, wie man eine Abschreibung macht. Heißt das, dass ich einfach ca. ein Drittel des Betrages angebe und den auf drei Jahre verteile, oder gebe ich den Gesamtpreis an, und das Finanzamt berechnet das selbst?


    Du legst eine Abschreibungstabelle bei, z.B.
    http://www.c-c-center.de/nuetz…tionen/Abschreibung-E.xls
    (Dort musst du als Abschreibungszeitraum 3 Jahre eintragen, den Startbetrag auf den Kaufpreis deines Laptops abändern und die zuviel angegebenen Zeilen löschen.


    Der Steuererklärung legst du noch eine Kopie der Rechnung bei und schreibst bei den Werbungskosten den berechneten Betrag in deine Werbungskostenliste.


    Das Finanzamt wird dir den Betrag wieder abändern, weil seit 2006 eine Neuregelung in Kraft ist. Danach muss im ersten Jahr taggenau abgeschrieben werden. Bei einer Abschreibung über 3 Jahre bedeutet dies, dass insgesamt 3*365 Tage abgeschrieben wird, also 1095 Tage.
    Hast du deinen Rechner z.B. am 1.November gekauft, dann kannst du im ersten Jahr nur 61/1095tel des Rechnungsbetrages geltend machen. Dafür hast du im vierten Jahr dann nochmal die Resttage als Absatzmöglichkeit.
    Las das ruhig die Finanzbeamten ausrechnen - die sollen für diese Quatschregelung selbst büßen. :haudrauf:


    Es ist jedoch wichtig zu wissen. Denn bei der ganzen Abrechnerei musst du eines beachten: Jeder Arbeitnehmer hat einen Arbeitnehmerfreibetrag von
    920 €. Mit deinen nachgewiesenen Werbungskosten musst du diesen Betrag erstmal überschreiten, damit sich deine Auflisterei überhaupt rechnet.
    Vorsicht: Wenn du nachweist, dass du geringere Werbungskosten hattest, musst du Steuern nachzahlen (s.o.). Dann lass die ganze Auflisterei beser bleiben!


    Zitat


    Zweite Frage: Muss man Fahrten zur Kreisbildstelle nachweisen und wenn ja, wie?


    Indem du die Fahrten mit Datum und Entfernungskilometer aufschreibst und darunter einen kleinen Satz:
    "Ich versichere, dass diese Fahrten angefallen sind."
    Datum, Unterschrift


    Vergiss auch den Tag nicht, an dem du den Film wieder abgeben musstest :pfeif:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Hallo,
    ich habe irgendwo oben gelesen, dass die Fahrtkosten erst ab dem 21. km absetzbar sind. ?(


    Kann man sie denn generell absetzen oder gilt das nur für Autofahrer?


    Grüße


    Shawn das Schaf

  • Dürfte ich mich vielleicht auch noch mal mit einer Frage anschließen (in der Hoffnung, dass sie nicht eigentlich schon beantwortet wurde und ich es nur nicht richtig verstanden habe...):


    Wenn meine Werbungskosten (also Bücher und Bürobedarf) unter diesen knapp 900€ liegen, dann sollte ich sie lieber nicht einreichen? (Ich komme auf gute 600€)
    Muss ich da überhaupt etwas angeben?


    Lieben Dank für eure Hilfe!
    Katta

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Fahrtkosten nicht vergessen. Das gibt (rsp. gab :evil:) ein nettes Sümmchen.
    Die 21 km-Regelung sollte man nicht zu Grunde legen. Diese wurde vom BFH gekippt und wer keinen Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegt, ist selbst schuld.


    katta
    Kommt drauf an, ob du noch Fahrtkosten hast. Falls nein - nicht einreichen. Dann passt ja der Freibetrag.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Nö, hab ich nicht.


    Vielen Dank für die Hilfe!

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Florian
    ich habe mit diesen Programmen auch immer falsche Berechnungen rausgehabt und mache die Erklärung jetzt immer schriftlich mit den Formularen und einem Beiblatt über die Werbungskosten.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Alias, man muss keinen Einspruch einlegen, um das Geld zurückzubekommen.


    Wenn du Widerspruch einlegst, bekommst du das Geld zwar sofort zurück. Aber: Sollte das Gesetz doch bestehen bleiben, musst du das "geliehene Geld" mit 6% zurückzahlen.


    Legst du keinen Widerspruch ein und das Gesetz wird abgesetzt, bekommt JEDER sein Geld, auch ohne Einspruch eingelegt zu haben.

  • Zitat

    Original von Elaine
    Alias, man muss keinen Einspruch einlegen, um das Geld zurückzubekommen.


    Wenn du Widerspruch einlegst, bekommst du das Geld zwar sofort zurück. Aber: Sollte das Gesetz doch bestehen bleiben, musst du das "geliehene Geld" mit 6% zurückzahlen.


    Legst du keinen Widerspruch ein und das Gesetz wird abgesetzt, bekommt JEDER sein Geld, auch ohne Einspruch eingelegt zu haben.


    Es geht um zwei verschiedene Dinge:


    1.) Du kannst dir bereits für 2008 einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen und darauf bestehen, dass dort die Kilometer nach der alten Regelung angesetzt werden. Falls dann irgendwann eine Gesetzesregelung für 2008 kommt, in der die 21-km-Regelung bestätigt wird, musst du die zu wenig bezahlten Steuern nachzahlen.


    2.) Wenn du jetzt die Steuererklärung für 2007 abgibst, berechnet dir das Finanzamt die Werbungskosten nach der 21-km-Regelung. Da bekommst du dann den entsprechenden Steuerbescheid. Wenn du dagegen keinen Widerspruch einlegst, und die 21-km-Regelung wird gekippt, bekommst du kein Geld zurück. Die Bescheide sind in dieser Hinsicht nicht vorläufig. Dasselbe gilt für den Einspruch wegen nicht mehr anerkanntem Arbeitszimmer.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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