Rückwirkend ausgestelltes Attest

  • Hi zusammen,


    weiss zufällig jemand von Euch, ob wir (Land BW) rückwirkend ausgestellte Atteste akzeptieren müssen? Einer meiner Schüler versäumte letzte Woche am Donnerstag eine Klassenarbeit. Als er am Freitag wieder anwesend war habe ich ihn auf die Notwendigkeit eines ärztlichen Attests hingewiesen. Er sagte er habe bereits ein Attest und würde es mir am Montag (heute) vorlegen
    :pfeif: .


    Tatsächlich legte er mir heute ein Attest für den Donnerstag vor, allerdings wurde es vom Arzt erst am Freitag ausgestellt ... Ist das zulässig?


    Wenn rückwirkende Krankschreibungen zulässig wären, hätte das ja u.U. Auswirkungen auf die berufliche Unfallversicherung, denn ein Angestellter hat krankgeschrieben nichts im Betrieb verloren. So ähnlich müsste das doch auch bei uns in der Schule sein?


    Mal abgesehen von der rechtlichen Lage - Wie kann ein Arzt bei einem quitschfidelen Schüler feststellen, dass er am Tag vorher nicht fähig war den Unterricht zu besuchen? (Laut Aussage des Schülers handelte es sich um eine schweeeeere Erkältung, von der aber am Tag zuvor sowie am Tag danach rein gar nichts mehr zu erkennen war. :gruebel: )


    Ich habe Probleme damit, dem Schüler (bzw. dessen Attest) Glauben zu schenken, und dennoch reicht's nicht um den Schüler zum Amtsarzt zu schicken.


    Wie wird an Eurer Schule in solchen Fällen verfahren?


    -- Drew

    Until he extends his circle of compassion to include all living things, man will not himself find peace.
    Albert Schweitzer 1875-1965

  • Schwierige Geschichte, die mir nicht unbekannt ist.


    Ich meine zu wissen, dass ein Arzt nicht rückwirkend krankschreiben kann. Aber gemacht wird es irgendwie immer wieder.


    Unser Schüler wissen schon, zu welchem Arzt man am besten geht, wenn man die ganze Woche fehlen möchte,...


    Wahrscheinlich hast Du keine Handhabe gegen dieses Attest. Wir hatten diesbezüglich auch schon mal ziemlich Ärger mit einem Arzt. Der Wortlaut in seinem Schreiben war ähnlich: Sollten Sie ein Attest für die Krankheit ihres Schülers unbedingt wünschen, bitten wir Sie, 5 EUR auf das folgende Konto zu überweisen.... Im übrigen steht die Behandlung des Patienten im Vordergrund und nicht der bürokratische Verwaltungsaufwand, wie er von Ihrer Schule unnötigerweise gefordert wird.


    Tja, da fällt einem dann nicht mehr viel ein.


    Bin aber gespannt, ob Du diesbezüglich noch etwas anderes erfährst.


    Ansonsten fällt die Arbeit bei Schülern, die eben leider immer bei Klassenarbeiten ganz plötzlich fast zu sterben scheinen, einfach etwas schwieriger aus als bei ihren Mitschülern. Ist zwar ärgerlich für Dich, da Du eine komplett andere Nachschreibearbeit erstellen musst. Aber in Zukunft sind alle Schüler überraschenderweise bei den Arbeiten da.


    Gruß
    Super-Lion

  • Ein Arzt darf bis zu einen Tag rückwirkend krankschreiben. Also wirst du das Attest auch akzeptieren müssen- denn die Qualifikation die Leistungen eines Arztes anzuzweifeln hast du nicht. Wir müssen eben hinnehmen, dass manche Ärzte sehr schnell krank schreiben.

  • "Ein Arzt darf bis zu einen Tag rückwirkend krankschreiben."


    Gibt's dafür eine Quelle oder sagt man das immer so? Ich bin etwas skeptisch, lasse mich aber überzeugen. Wenn auch ungern, in diesem Fall. :)


    Ich würde das nach oben delegieren, d.h. die Schulleitung entscheiden lassen. Die ruft dann hoffentlich den Arzt an. Wenn es zu einem Einspruch käme, wäre sowieso die Schulleitung der nächste Ansprechpartner.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Naja, die Quelle ist mein Arzt- mit dem habe ich nämlich, als ich das letzte Mal selber krank war darüber gesprochen. Ich war am 1. Krankheitstag nicht in der Lage zum Arzt zu kommen, also hat er mich am 2. Tag rückwirkend noch krank geschrieben. Da ich das komisch fand (also das das möglich ist) habe ich dann nachgefragt und er sagte, dass bei anhaltenden Beschwerden der Arzt bis zu einem Tag rückwirkend krank schreiben darf.

  • Hallo,
    Super-Lion

    Zitat

    Sollten Sie ein Attest für die Krankheit ihres Schülers unbedingt wünschen, bitten wir Sie, 5 EUR auf das folgende Konto zu überweisen..


    Ich glaube, irgendwo gelesen/gehört zu haben, dass man in einem solchen Fall von einem Arzt kein Attest, sondern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen sollte, da er diese gebührenfrei erstellen muss.
    Ciao

  • Aber in dem geschilderten Fall waren es wohl keine anhaltenden Beschwrden, wenn der Schüler am nächsten Tag schon wieder fit war. Natürlich schwierige zu beweisen, wir haben auch so einen Doctor Holiday am Schulort.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Hat die Schulleitung dem Schüler "Attestzwang" verordnet?
    Ansonsten kann auch bei Klassenarbeiten nach der Notenverordnung keine ärztliche Bestätigung verlangt werden!
    Der Arzt kann sich prinzipiell auf seine Verschwiegenheitspflicht berufen und muss somit auch nicht begründen, warum er die ärztliche Bestätigung erst später ausgestellt hat.
    Unverschämte Ärzte wehren auch jede Nachfrage damit ab, verantwortungsvolle Ärzte haben aber dann auch gerne ein Auge auf "fragwürdige" Schüler.
    Man beachte, dass die Schulbesuchsverordnung keine formalen Anforderungen an die ärztliche Bestätigung nennt. DAS Schulattest gibt es nicht, außer Name des Schülers, Unter- und Anschrift des Arztes und dass der Schüler krank ist, muss nichts Weiteres dastehen.
    Etwas anderes ist es bei Prüfungen, hier muss der Arzt bestätigen, dass der Schüler prüfungs- und nicht etwa arbeitsunfähig ist.

    Und der Mann spürte das Wissen bis an die Haarspitzen, als ihm das Konversationslexikon auf den Kopf fiel. (Uli Keuler)

    Einmal editiert, zuletzt von Nicht_wissen_macht_auch_nic ()

  • wie wäre es bei der ärztekammer in NRW anzurufen und nachzufragen?


    die wissen doch sicherlich, wie lange bzw. ob überhaupt ein attest rückwirkend ausgestellt werden darf. da kann man sich sicherlich auch über die rechtliche lage informieren, wie das ist, wenn eine schüler am freitag NACH der schule zum arzt geht, weil er meint erwäre donnerstag krank gewesen.


    gruß
    sinfini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

  • @nofretete:Man weiß ja nie was der Schüler dem Arzt erzählt hat... Über Bauchschmerzen, Übelkeit, Ohrensausen, Kopfschmerzen, Durchfall geht da ja alles...

  • Zitat

    Hat die Schulleitung dem Schüler "Attestzwang" verordnet?
    Ansonsten kann auch bei Klassenarbeiten nach der Notenverordnung keine ärztliche Bestätigung verlangt werden!


    In Bayern schon, soweit ich weiß. Prüfung = angesagte Klassenarbeit.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

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