Hi zusammen,
weiss zufällig jemand von Euch, ob wir (Land BW) rückwirkend ausgestellte Atteste akzeptieren müssen? Einer meiner Schüler versäumte letzte Woche am Donnerstag eine Klassenarbeit. Als er am Freitag wieder anwesend war habe ich ihn auf die Notwendigkeit eines ärztlichen Attests hingewiesen. Er sagte er habe bereits ein Attest und würde es mir am Montag (heute) vorlegen
.
Tatsächlich legte er mir heute ein Attest für den Donnerstag vor, allerdings wurde es vom Arzt erst am Freitag ausgestellt ... Ist das zulässig?
Wenn rückwirkende Krankschreibungen zulässig wären, hätte das ja u.U. Auswirkungen auf die berufliche Unfallversicherung, denn ein Angestellter hat krankgeschrieben nichts im Betrieb verloren. So ähnlich müsste das doch auch bei uns in der Schule sein?
Mal abgesehen von der rechtlichen Lage - Wie kann ein Arzt bei einem quitschfidelen Schüler feststellen, dass er am Tag vorher nicht fähig war den Unterricht zu besuchen? (Laut Aussage des Schülers handelte es sich um eine schweeeeere Erkältung, von der aber am Tag zuvor sowie am Tag danach rein gar nichts mehr zu erkennen war. )
Ich habe Probleme damit, dem Schüler (bzw. dessen Attest) Glauben zu schenken, und dennoch reicht's nicht um den Schüler zum Amtsarzt zu schicken.
Wie wird an Eurer Schule in solchen Fällen verfahren?
-- Drew