Hallo,
leider war ich etwas schlampig und habe meine Beihilfe für einige Rechnungen etwas spät eingereicht.
Wenn ich dás richtig verstehe, gilt die Jahresfrist nicht ab REchnungsdatum sondern ab Behandlungsdatum, oder?
Allerdings sind 2 Rezepte dabei, die genau an dem Tag, an dem ich den Antrag gestellt habe, 1 Jahr alt waren. Trotzdem schreibt die Beihilfe Anspruch verjährt.
Habe ich Chancen dagegen Widerspruch einzulegen?
Ist schon frech genug, was die alles nicht mehr zahlen und die Sache mit der Kostendämpfungspauschale ist ja noch nicht entschieden, so ein Scheiß.
Gruß Nof.