Hallo zusammen,
ich würde gerne in den kommenden Ferien bei mir zu Hause Intensivnachhilfekurse für Zehntklässler anbieten, um sie auf die Realschulabschlussprüfung vorzubereiten. Da ich hierfür schon einige Interessenten habe, kann ich in etwa abschätzen, dass ich dabei mehrere hundert Euro verdiene. Evtl. werde ich solche Kurse dann nochmals in den Osterferien anbieten. Nun gehe ich davon aus, dass ich dafür ein Gewerbe anmelden muss. Oder was meint ihr dazu?
Ich überlege weiterhin, regelmäßig Nachhilfe geben (also nicht nur in den Ferien). Hat jemand eine Ahnung, wie viel dann prozentual nach Abzug der Steuern in etwa übrig bleibt? Mir ist schon klar, dass das auch von der Höhe der Einnahmen abhängt, aber wo kann man sowas denn nachlesen? Wenn von meinen X Euro Stundenlohn am Ende nur noch X-10Euro übrig bleiben, dann überlege ich mir das lieber noch mal und arbeite stattdessen in einer Nachhilfeschule ;-).
Viele Grüße SchafimWolfspelz
Nachhilfe --> Gewerbe anmelden?!
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Eine Gewerbeanmeldung ist m.E. nicht notwendig. Es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit und kein handwerkliches Gewerbe. Die Einnahmen sind jedoch zu versteuern. Dabei kommt es darauf an, wie viel du sonst noch verdienst, weil der Steuersatz progressiv ist. Von deinen Einnahmen kannst du jedoch deine Ausgaben abziehen, also Kosten für diesen Raum betreffend Strom, Heizung, Reinigung, dazu Arbeitsmaterialien, Kopierpapier, Abschreibung für einen Kopierer etc.
Der Steuersatz beträgt - über den Daumen 30%.
Genauer kannst du das hier ausrechnen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.htmlGib dein Basisgehalt ein und errechne den Steuerbetrag.
Dann zähle die erwarteten Einnahmen dazu und berechne nochmal.
Die Differenz sollte ziemlich genau die zu erwartende Steuerbelastung ergeben.In Ba-Wü muss man die Tätigkeit als Nachhilfelehrer über die Schulleitung dem Schulamt angezeigen und genehmigen lassen.
Zu Nebentätigkeiten gibt es eine Verordnung des Ministeriums. Da muss man sich als Beamter genau informieren - sonst handelt man sich eventuell massiven Ärger ein. Als Beamter ist man verpflichtet, seine gesamte, uneingeschränkte Arbeitskraft in den Dienst des Staates zu stellen. Eventuell werden die erzielten Einnahmen am Schluss sogar wieder vom Gehalt abgezogen ... dann heißt es: Außer Spesen nix gewesen.Für Ba-Wü ist das hier aufgeführt:
langer link -
Hallo Alias,
vielen Dank für Deine aufschlussreiche Antwort! Momentan bin ich zwar arbeitslos, aber es ist gut zu wissen, was ich beachten muss, wenn ich wieder eingestellt werde. Ich hätte nicht gedacht, dass man sich private Nachhilfe genehmigen lassen muss.
Wie ist es denn, wenn ich denmnächst evtl. eine Stelle als Krankheitsvertretung finde? Somit wäre ich ja Angestellte und keine Beamtin.
Liebe Grüße!
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