Nach welchen Kriterien wird eingestellt?

  • huhu liebe fories!


    ich habe mal wieder eine einstellungsfrage, auf die ich leider bisher keine antwort finden konnte (trotz suchfunktion ;) )


    nach welchen kriterien muss die auswahlkommission eigentlich entscheiden?


    wenn ich mich nach dem 2. staatsexamen als seiteneinsteiger für eine "fremde" schulform bewerbe, aber die qualifikationen nachhole (so wie es lt. ausschreibung vorgeschrieben ist), MÜSSEN dann die bewerber mit der "richtigen" schulform bevorzugt werden?


    und wenn in der ausschreibung z.B. steht, dass erfahrungen mit integrativem unterricht oder bestimmte fobis/ methodenkenntnisse erwünscht sind, haben diese kriterien dann vorrang vor der schulform, in der man ausgebildet ist?


    ich würde mich nämlich gern in einer "fremden" schulform bewerben. ich kann aber nicht einschätzen, inwieweit ich da überhaupt eine chance hab, bzw. genommen werden darf, wenn sich jemand aus der schulform ebenfalls auf die stelle bewirbt.


    (mir geht es hier hauptsächlich um die rechtliche seite und nicht darum, wie die kommission "sinnvollerweise" entscheiden sollte.)


    in der hoffnung auf hilfe und tipps
    gruß
    sinfini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo sinfini,


    Zitat


    wenn ich mich nach dem 2. staatsexamen als seiteneinsteiger für eine "fremde" schulform bewerbe, aber die qualifikationen nachhole (so wie es lt. ausschreibung vorgeschrieben ist), MÜSSEN dann die bewerber mit der "richtigen" schulform bevorzugt werden?


    Bei meinem Vorstellungsgespräch als "Seiteneinsteiger" (Bewerbung als Grundschullehrer an einer Realschule) rief mich am Abend nach dem Gespräch der Schulleiter an und sagte, dass zwar am nächsten Tag noch ein paar Bewerber kommen würden, aber das ich die Stelle hätte.
    Am nächsten Tag wurde es jedoch zur Zitterparty, da es noch einen anderen Bewerber gab, den die Schule zwar nicht wollte, aber der auf Sek1/Sek2-Lehramt studiert hatte.
    Und sie hätten ihn vorziehen müssen, wenn ... er sich nicht noch für eine andere Stelle entschieden hätte.


    Fazit: scheinbar ist es so, dass Bewerber mit dem richtigen Lehramt bevorzugt werden müssen.


    Ob spezielle, in der Ausschreibung geforderte "Fähigkeiten" diese Regelung aufheben, weiß ich nicht, da die bei meiner Bewerbung nicht gefordert waren.


    kl. gr. Frosch


    P.S. zum Thema "Fortbildungen": Ein Grundschulkollege von mir, der auch an meiner Schule ist, hat entsprechende SEK1-Fortbildungen gemacht. Ich bin aber in den letzten 3 Jahren noch nicht in den Genuss gekommen.

  • Hallo zusammen,


    habe als "Neuling" dazu gleich mal ne Frage:


    bedeutet dies, dass es prinzipiell möglich ist, unabhängig vom "studierten Lehramt" quasi in jeder Schulform zu unterrichten?
    Also, könnte ich mich als Realschullehrer, wenn ich denn mein 2. Staatsexamen irgendwann bestehe, auch an einer Berufsschule bewerben, sofern ich die geforderten Weiterbildungen/Zusatzqualis habe?
    Oder gilt dies nicht für Gymnasium und Berufsschule, wie ich vermute, da höheres Lehramt?


    Grüße
    Fugazi 07

  • huhu fugazi!


    soweit ich weiß, ist das nicht grundsätzlich möglich.


    in meinem (gefragten) fall gibt es dazu eine erlaubnis per erlass und die schule muss die stelle so ausschreiben, dass ein seiteneinstieg möglich ist.


    korrigiert mich, wenn ich mich irre.


    gruß
    sinfini

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  • In S-H kann man sich z.B. als Gym-Lehrer für Grund-und Hauptschulen bewerben, weil es da in vielen Fächern einen Mangel gibt. Umgekehrt kann man z.B. von der Realschule einen Laufbahnwechsel Richtung Gym. vornehmen. Für letzteres braucht man Zusatzqualifikationen, für Ersteres nicht.

  • *nach oben schieb*


    meine frage ist immer noch aktuell. da die letzten tage im forum so wenig los war, dachte ich, ich versuche es nocheinmal.


    also, mittlerweile habe ich rausgefunden, dass jemand mit der richtigen schulform vorrang hat. ich weiß aber nicht, ob das auch gilt, wenn es um andere anforderungen oder zusatzqualifikationen geht.


    weiß zufällig jemand, wie sich die einstellung von "normalen" schulen zu selbstständigen schulen unterscheidet?


    hach...ist das alles kompliziert.


    guten rutsch!
    sinfini

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  • Selbständige Schulen sind nicht an die Einstellungstermine der Bezreg gebunden, sondern sie können auch unabhängig davon einstellen. Es lohnt sich also, auch mal zwischendurch reinzuschauen oder ggf Blindbewerbungen an deine Wunschschulen zu schicken.
    Meine Ausbildungsschule war selbständige Schule, so hatte es mir die SL erzählt.


    Na ja, und zu den sonstigen Qualifikationen... ich glaube, es liegt dann auch im Ermessensspielraum der Komissionen, inwiefern sie welcher Zusatzqualifikation den Vorrang geben bzw wie hoch sie was hängen. Es steht ja auch meist dabei "wünschenswert" oder etwas ähnlich Schwammiges.
    Korrigiert mich bitte, sollte ich da falsch liegen. Das ist mein subjektiver Eindruck.


    (was bin ich froh, dass ich diesen Mist hinter mir habe. Ich drück dir die Daumen, dass du eine gute Stelle, ggf sogar bei uns Sonderpäds findest :) )

  • HI!


    Es gibt ja die sogenannten harten und die weichen Kriterien. Die harten müssen erfüllt sein und die weichen sollten.
    Bei den weichen Kriterien steht oft sowas wie "bevorzugt eingeladen werden..."; und da stehen dann oft auch nochmal eine oder mehrere Zusatzqualis d.h. da haben die Schulen dann Entscheidungsspielraum und müssen da nicht mehr unbedingt nach Ordnungsgruppe einladen - öfter habe ich auch spwas gelesen wie "Die Anzahl der erfüllten Kriterien bestimmt die Reihenfolge der Einladung"; also je mehr der angegebenen Zusatzqualis aufgeführt sind, desto eher wird man eingeladen.


    Dann gibt es ja im unteren Teil des Ausschreibungstextes noch den Bereich Hinweise und Erwartungen (oder so ähnlich) und das ist laut VBE der "wünsch dir was-Teil", da können Schulen alles mögliche reinschreiben, was man noch können und machen sollte, das hat dann aber mit den Einladungen nicht mehr wirklich was zu tun.


    Ich habe aber auch noch eine Frage zu den Einstellungen bei selbstständigen Schulen. Vielleicht sollte ich dafür besser einen neuen Thread starten, aber evt. weiß ja auch hier jemand Bescheid: Wie ist das mit der Verbeamtung an selbstständigen Schulen? Die selbstständigen Schulen stellen ja eigenverantwortlich ein und haben auch ein eigenes Budget für Personal, richtig? Wird man dann immer nur als Angestellter beschäftigt oder ist auch eine Verbeamtung möglich?
    Ersteres fände ich problematisch, denn wenn ich das richtig sehe, verbessert sich dadurch meine Ordnungsgruppe ja nicht; d.h. ich hätte dann schlechte Karten überhaupt jemals noch verbeamtet zu werden.
    Und was ist, wenn das Modellprojekt der selbstständigen Schulen scheitert? Könnte ich dann entlassen werden?


    VG

  • Zitat

    Original von Mara
    Ich habe aber auch noch eine Frage zu den Einstellungen bei selbstständigen Schulen. Vielleicht sollte ich dafür besser einen neuen Thread starten, aber evt. weiß ja auch hier jemand Bescheid: Wie ist das mit der Verbeamtung an selbstständigen Schulen? Die selbstständigen Schulen stellen ja eigenverantwortlich ein und haben auch ein eigenes Budget für Personal, richtig? Wird man dann immer nur als Angestellter beschäftigt oder ist auch eine Verbeamtung möglich?


    Ich vermute mal, du verwechselst hier selbstständige Schule und Ersatzschulen (= Privatschulen). Selbstständige Schulen genießen in Detailfragen eine größere Selbstständigkeit, es handelt sich aber um staatliche Schulen; die Einstellung erfolgt also durch die jeweilige Bezirksregierung. Über Verbeamtung oder Anstellung entscheidet da v.a. das Alter und die amtsärztliche Begutachtung. Entsprechend gilt natürlich auch, dass du nicht entlassen wird, sollte die Landesregierung die Selbstständigkeit kippen.


    Mehr zum Thema "Selbstständige Schule":
    Projekt Selbstständige Schule


    Ich bin an einer selbstständigen Schule ganz normal als StR z.A. eingestellt worden.

  • Zitat

    Original von philosophus


    Ich vermute mal, du verwechselst hier selbstständige Schule und Ersatzschulen (= Privatschulen). Selbstständige Schulen genießen in Detailfragen eine größere Selbstständigkeit, es handelt sich aber um staatliche Schulen; die Einstellung erfolgt also durch die jeweilige Bezirksregierung. Über Verbeamtung oder Anstellung entscheidet da v.a. das Alter und die amtsärztliche Begutachtung. Entsprechend gilt natürlich auch, dass du nicht entlassen wird, sollte die Landesregierung die Selbstständigkeit kippen.
    .


    Hi!
    Danke für die Antwort, aber ich verwechsel das nicht. Den Link kenne ich auch schon, aber wie das mit der Einstellung geregelt ist ist mir eben nicht ganz klar.


    Zitat

    10. Welche neuen Aufgaben und Kompetenzen erhält der Schulleiter?


    Den Schulleiterinnen und Schulleitern der am Modellvorhaben teilnehmenden Schulen werden die Aufgaben eines Dienstvorgesetzten übertragen. Sie haben damit bei der Gewinnung, Einstellung und Führung des Personals deutlich mehr Kompetenzen als bisher.


    Was heißt das denn jetzt genau im Gegensatz zu "normalen" schulscharfen Ausschreibungen?



    Ich habe eine Ausschreibung einer selbstständigen Schule im Netz gelesen, die sich für mich sehr interessant anhört. Da steht aber direkt bei, dass die Einstellung im Angestelltenverhältnis erfolgt. Es handelt sich aber nicht um eine Vertretungsstelle (also die STelle steht auch nicht unter verena sondern leo) sondern um eine reguläre und das verwirrt mich eben ein bißchen.


    VG

  • Zitat

    Was heißt das denn jetzt genau im Gegensatz zu "normalen" schulscharfen Ausschreibungen?


    Ich habe eine Ausschreibung einer selbstständigen Schule im Netz gelesen, die sich für mich sehr interessant anhört. Da steht aber direkt bei, dass die Einstellung im Angestelltenverhältnis erfolgt. Es handelt sich aber nicht um eine Vertretungsstelle (also die Stelle steht auch nicht unter verena sondern leo) sondern um eine reguläre und das verwirrt mich eben ein bißchen.


    Es handelt sich dann offenbar nicht um eine Planstelle, sondern um eine von der Schule geschaffene Stelle. Auf der von mir verlinkten Seite heißt es dazu:


    Zitat

    Die Projektschulen erhalten als Grundlage für eine eigenständige Stellenbewirtschaftung Stellenübersichten auf deren Grundlage sie eigenverantwortlich über die Besetzung einer freien Lehrerstelle entscheiden können. Das Stellenprofil kann dabei entsprechend den eigenen pädagogischen Schwerpunktsetzungen ausgeschärft werden.


    Freie Stellen können wie bisher mit Lehrerinnen und Lehrern, aber auch mit lehrendem Personal im weiteren Sinne besetzt werden, sofern es zur Umsetzung des pädagogischen Profils der Schule kurzfristig entsprechender Unterstützung bedarf. Dabei kann es sich z.B. um einen Theaterpädagogen oder um eine Netzwerkadministratorin handeln.


    Die Projektschule kann freie und besetzbare Stellen aber auch kapitalisieren, also in Sachmittel umgewandeln. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet die Schule eigenverantwortlich, ist jedoch gegenüber der Bezirksregierung rechenschaftspflichtig. Generell gilt, dass die kapitalisierten Mittel mittelbar oder unmittelbar für die Verbesserung der Unterrichtsqualität eingesetzt werden. Mit diesen Mitteln kann im Einvernehmen mit dem Schulträger auch nicht lehrendes Personal eingestellt werden.


    Nicht lehrendes Personal (also z. B. IT-Fachleute) kann ja nicht auf Planstellen gesetzt werden, sondern würde - nach Bedarf - Werkverträge o. ä. erhalten. Das ist vermutlich die Grundlage dieser Stelle. Ich würde mir aber an deiner Stelle überlegen, ob ich so eine Stelle annehme. Die bessere Alternative ist sicher eine Planstelle.

  • Hi!


    Also ich bin nach wie vor verwirrt, was diese Stelle anbelangt. Genau wie du es jetzt beschrieben hast, hatte ich es nämlich auch verstanden; also dass die selbstständigen Schulen durch das ihnen zur Verfügung stehende Geld zusätzliche Lehrkräfte einstellen können. Deshalb hatte ich ja auch in meinem Ausgangspost gefragt, was dann passieren würde, falls das Projekt der selbstständigen Schulen nicht verlängert wird.


    Dass die STellen entsprechend den eigenen pädagogischen Schwerpunktsetzungen ausgechrieben werden können ist ja kein wirklicher Unterschied mehr zu normalen schulscharfen Ausschreibungen. Das machen doch mittlerweile alle Schulen.


    Und die Stelle, um die es mir jetzt geht ist defintiv regulär für fertig ausgebildete Lehrer/innen ausgeschrieben und nicht für "nicht lehrendes Personal" o.ä. Deswegen würde das aus diesem Grunde ja auch keinen Sinn machen, dass die Einstellung auf Angestelltenbasis erfolgt.


    Ich werde mich wohl einfach mal bewerben (so wie es aussieht habe ich im Moment sowieso keine Chance auf eine Planstelle) und dann ggf. beim Bewerbungsgespräch nochmal genauer nachhaken.


    Im Zweifel würde ich sonst nämlich lieber erstmal eine Vertretungsstelle annehmen um meine Ordnungsgruppe zu verbessern (damit ich dann später hoffentlich eine Planstelle bekomme).


    Viele Grüße

  • huhu!


    danke für die antworten!


    irgendwie blicke ich das ganze nur leider immer noch nicht. *hmpf*


    also, wenn es um die "harten" kriterien geht, dann MÜSSEN diese erfüllt sein (darf man sich eigentlich trotzdem bewerben --- nur für den unglaublichen fall, dass niemand diese kriterien erfüllt?). dürfen die schulleiter eigentlich dahinschreiben was sie wollen? also irgendwelche obskuren vorstellungen, die nur der hauseigene bewerber erfüllt? das findet doch die bezreg. bestimmt nicht lustig. damit hebelt man doch das ganze verfahren aus.


    und worin die freiheit der selbstständigen schulen besteht, hab ich auch noch nicht verstanden. sie dürfen zu anderen zeiten ausschreiben und auch anderes personal einstellen oder das geld kapitalisieren. aber wenn sie eine normal stelle ausschreiben, dann sind sie doch an die normalen regularien gebunden...oder?
    die info konnte ich leider nirgendwo im netz finden.


    naja, vielleicht sind meine fragen auch zu speziell ... aber vielleicht kennt jemand die antwort.


    danke
    sinfini

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