huhu liebe fories!
ich habe mal wieder eine einstellungsfrage, auf die ich leider bisher keine antwort finden konnte (trotz suchfunktion )
nach welchen kriterien muss die auswahlkommission eigentlich entscheiden?
wenn ich mich nach dem 2. staatsexamen als seiteneinsteiger für eine "fremde" schulform bewerbe, aber die qualifikationen nachhole (so wie es lt. ausschreibung vorgeschrieben ist), MÜSSEN dann die bewerber mit der "richtigen" schulform bevorzugt werden?
und wenn in der ausschreibung z.B. steht, dass erfahrungen mit integrativem unterricht oder bestimmte fobis/ methodenkenntnisse erwünscht sind, haben diese kriterien dann vorrang vor der schulform, in der man ausgebildet ist?
ich würde mich nämlich gern in einer "fremden" schulform bewerben. ich kann aber nicht einschätzen, inwieweit ich da überhaupt eine chance hab, bzw. genommen werden darf, wenn sich jemand aus der schulform ebenfalls auf die stelle bewirbt.
(mir geht es hier hauptsächlich um die rechtliche seite und nicht darum, wie die kommission "sinnvollerweise" entscheiden sollte.)
in der hoffnung auf hilfe und tipps
gruß
sinfini