unbefristet angestellt wenn vorbestraft?

  • Hat meine eine Chance, durch alle Instanzen zu kommen, um unbefristet angestellt zu werden, auch wenn man vorbestraft ist?


    Bin bisher mehrfach in Vertretungsverträgen beschäftigt gewesen. Da gab es keine Probleme.
    Nun weiss ich nicht, ob es Sinn macht, an den Vorstellungsgesprächen teilzunehmen. Brauche dringend guten Rat!


    Die Strafen haben nichts mit Gewalt oder politischer Gesinnung zu tun.
    Es dreht sich v.a. um Strafen im Zusammenhang mit dem Fahren (z.B. ohne Versicherungsschutz).

    Manche Änderungen heb ich mir für mein nächstes Leben auf, dann habe ich hoffentlich mehr Zeit dafür.

    Einmal editiert, zuletzt von Nachteule ()

  • Kommt meines Wissens auf die Tagessätze an.
    Die Grenze für die Verbeamtung (und damit wohl auch für die unbefristete Angestelltentätigkeiti im Staatsdienst) liegt - wenn ich mich recht entsinne - bei 90 Tagessätzen. Vielleicht weiß jemand ja was genaueres. da gibt es wohl auch Verjährungsfristen...

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Ich habe nun bei den Einstellungsvoraussetzungen in verschiedenen Bundesländern verglichen.
    In den meisten Bundesländern ist gleich die Rede vom "sauberen Führungszeugnis", nicht aber in NRW, da steht lediglich jede Menge zur fachlichen Eignung etc. drin.
    Es geht nicht um eine beamtete Tätigkeit, der Zug ist abgefahren (bin zu alt dafür). Es geht ausschließlich um einen unbefristeten Vertrag.

    Manche Änderungen heb ich mir für mein nächstes Leben auf, dann habe ich hoffentlich mehr Zeit dafür.

  • Schaust du hier:



    http://www.bundesjustizamt.de/…t/BZR/BZRInhalte/FAQ.html

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich weiss ja nun, was ein Führungszeugnis ist. Und ich weiss ja nun leider auch genau, dass ich wegen Vergehen im straßenverkehr vorbestraft bin.
    Meine Frage ist: Ist es überhaupt möglich, eine unbefristete Anstellung als Lehrer in NRW zu bekommen, wenn man vorbestraft ist?
    Gibt es solche Ausnahmen? Wenn ja, welche kennt ihr?

    Manche Änderungen heb ich mir für mein nächstes Leben auf, dann habe ich hoffentlich mehr Zeit dafür.

  • Falls ich mich recht entsinne, werden die Einträge nach 5 Jahren gelöscht.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Nachteule
    Ich weiss ja nun, was ein Führungszeugnis ist. Und ich weiss ja nun leider auch genau, dass ich wegen Vergehen im straßenverkehr vorbestraft bin.
    Meine Frage ist: Ist es überhaupt möglich, eine unbefristete Anstellung als Lehrer in NRW zu bekommen, wenn man vorbestraft ist?
    Gibt es solche Ausnahmen? Wenn ja, welche kennt ihr?


    Hallo Nachteule!


    Ich glaube, was wir wissen, zu wissen glauben oder von ähnlichen Fällen kennen, ist hier weniger von Belang.
    Wenn Du Dich in NRW auf eine Stelle bewirbst, musst Du das Führungszeugnis einreichen. Wenn dann die Einträge wegen der Vorstrafe noch drin sind (vgl. alias Posting), dann wird Dir wohl die Bezirksregierung als einzige wirklich verlässliche Quelle sagen können, wie Deine Chancen stehen.


    Gruß
    Bolzbold


    P.S. Was hast Du denn bitte so schlimmes angestellt - abgesehen von der Sache mit dem Versicherungsschutz?

  • Hier:
    http://www.bundesjustizamt.de/….html#doc257952bodyText11


    sollten alle relevanten Informationen zu finden sein. Z.B. auch diese:


    Zitat

    11. Wann werden Eintragungen im Führungszeugnis wieder gelöscht?


    Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Größere Freiheitsstrafen werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Ausgenommen hiervon sind aber Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, für die längere Fristen vorgesehen sind. Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert. Bei den Fristen wird immer vom Tag der Verurteilung an gerechnet. Nach Ablauf dieser Fristen kann also ein neues Führungszeugnis beantragt werden, das dann keine Eintragungen mehr aufweist, wenn nicht im Einzelfall neue Verurteilungen hinzu gekommen sind, die unter Umständen eine Löschung im Führungszeugnis verhindern können.


    Hier gibt es weitere Informationen zum Inhalt des Führungszeugnisses und zur vorzeitigen Entfernung einer Eintragung aus dem Führungszeugnis.:
    http://www.bundesjustizamt.de/…ZRInhalte/Entfernung.html

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • na also wenn ich das richtig verstehe ist die frage nicht, OB das im führungszeugnis steht (das scheint nachteule zu wissen ... scheinbar steht es drin), sonder WAS das für konsequenzen für seine einstellung hat.


    ehrlich gesagt würde ich mich bolzis rat anschließen und bei der bezirksregierung nachfragen. bei solchen dingen sollte man sich nicht auf anonyme auskünfte verlassen. wenn dir das zu "heikel" ist, dann ist eine andere anlaufstelle eine der gewerkschaften oder verbände.


    gruß
    sinfini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

  • Danke für Eure Ratschläge.
    Ich hatte mich schon mal über den Personalrat einer Schule informiert, die Frage wurde aber verfälscht weitergegeben. Fünf Jahre muss ich also schlimmstenfalls warten. Ok. Ich habe evtl. jemanden, der sich für mich einsetzen möchte und kann. Aber vorher werde ich erst nochmal abwarten, was andere Berater meinen. Möglicherweise ist es für mich "letztendlich" auf lange Sicht positiver, wenn ich mit einer weissen Weste beginne.
    Den direkten Weg über die einstellende Behörde möchte ich nicht gehen, da ich mir so vielleicht mehr verbaue als nötig. Wenn entschieden, wird bestimmt nicht umentschieden. Eine Entscheidung möchte ich erst unter möglichst positiv "gehellten" Bedingungen (z.B. positiver Zeugnisse) herbeiführen.


    Also, erstmal herzlichen Dank!

    Manche Änderungen heb ich mir für mein nächstes Leben auf, dann habe ich hoffentlich mehr Zeit dafür.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Nachteule
    Den direkten Weg über die einstellende Behörde möchte ich nicht gehen, da ich mir so vielleicht mehr verbaue als nötig. Wenn entschieden, wird bestimmt nicht umentschieden. Eine Entscheidung möchte ich erst unter möglichst positiv "gehellten" Bedingungen (z.B. positiver Zeugnisse) herbeiführen.


    Also, erstmal herzlichen Dank!


    Nun ja, was hast Du zu verlieren?


    Szenario A:
    Du bewirbst Dich mit dem aktuellen Führungszeugnis und wirst aufgrund der Vorstrafe nicht zum Ref. zugelassen. Dann müsstest Du ohnehin warten.
    Bei erneuter Bewerbung und einem nach der Löschung sauberen Zeugnis sollte das dann ja kein Problem sein.


    Szenario B:
    Du bewirbst Dich mit dem aktuellen Zeugnis und wirst - wider persönlichen Erwartens - zugelassen. Dann geht es sozusagen ohne Verzögerung weiter.


    Szenario C:
    Du versuchst es gar nicht erst, lässt die fünf Jahre verstreichen, verlierst ggf. Zeit - was machst Du alternativ? - und bewirbst Dich dann vermutlich erfolgreich.


    Wäre ich Du, würde ich mich bewerben - auch auf die Gefahr abgelehnt zu werden. Was hast Du zu verlieren? Im Zweifelsfall wäre das Ergebnis von Szenario A dann genauso wie das von Szenario C - nur dass Du zwischendurch eben eine Absage hast.
    Direkt aufgeben und ggf. notgedrungen die Zeit überbrücken würde ich erst dann, wenn es unbedingt sein muss.
    Bis jetzt steht das doch noch nicht fest.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass nach Löschung der Einträge im Führungszeugnis bei vorheriger vergeblicher Bewerbung dann immer noch "nein" gesagt wird. Die müssen sich ja an die aktuellen Daten halten und können so eigentlich nicht "nachtragend" sein.


    Gruß
    Bolzbold

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