Widerspruch gegen Kostendämpfungspauschale

  • Hallo,
    ich muss meine Beihilfesachen mal wieder eledigen. Nun erinnere ich mich daran, dass mein Schulleiter sagte, dass die Kostendämpf. verfassungswidrig sei, man aber keinen Widerspruch gegen sie einlegen müsse, wenn der Beihilfebescheid komme, da Widerspruch automatisch eingelegt sei. Falls es dabei bleibe, dass die Kostendämpf. verfassungswidrig sei, bekomme man die Pauschale zurück.
    WEiß jemand ob das stimmt? Oder muss ich doch noch Widerspruch einlegen, sicherheitshalber?

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Vor nicht allzu langer Zeit gab es mehrere Gerichtsurteile zu Gunsten des Landes!!!!


    Die Rechtsexperten haben in diesen Artikeln immer wieder gewarnt, einen Einspruch einzulegen, da dies u.U. sehr teuer werden kann für denjenigen, der den Einspruch einlegt! Dies ist im Prinzip der erste Schritt zu einem Gerichtsverfahren.
    Ferner wurde geschrieben, man solle mögliche Einsprüche widerrufen!



    Sollte sich die KDP als nicht rechtmäßig heruasstellen, dann wird dies sicherlich auch rückwirkend gelten ohne Einspruch


  • Ich verstehe nicht so richtig, was du sagen willst. "Einspruch" ist doch etwas anderes als "Widerspruch". "Einspruch" kann ich doch nur gegen ein Gerichtsurteil einlegen, wenn ich das richtig sehe. Habe ich es richtig verstanden, dass davor gewarnt wurde, Widerspruch gegen die Kostendämpfungspauschale einzulegen oder wurde vor einem gerichtlichen Einspruch gewarnt (den wir ja gar nicht einlegen könnten, oder?)?

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