Hallo,
heute Nachmittag in einem GK 12 (10 und 11 St.) hat mehr als die Hälfte des Kurses gefehlt. Ich vermute, dass die Schüler lieber für eine Kursarbeit (die morgen geschrieben wird, aber in einem anderen Fach) lernen wollten, als am Unterricht teilzunehmen. Kann ich, obwohl ich nicht die Stammkursleiterin bin, einen Attest (von den kranken Schülern) bzw. eine schriftliche Entschuldigung verlangen. Ein Kollege hat mir gesagt, das könnten nur die Stammkursleiter verlangen, aber in der Schulordnung steht zum Thema Schulversäumnisse (§35 der Schulordnung Rlp): 'Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderern Fällen von ärtzlichen, ausnahmsweise von schulärtzlichen Attesten, kann verlangt werden.' Von wem steht es nicht. Also was denkt ihr?
Grü²e
Laura