Hallo, ich habe eine Frage: muss man bei der amtsärztlichen Untersuchung zur Verbeamtung in Hessen seinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden? (ich komme aus NRW und denke über einen Umzug nach HEssen nach).
Und: ich habe in diesem Jahr einen 4-wöchigen Aufenthalt in einer Psycho-Klinik gehabt, weil ich Stress hatte - eigentlich hätte es auch eine Kur getan, aber die Wartezeiten waren zu lang, deshalb hat man mir zu dieser Klinik geraten. Das musste ich natürlich bei meinem Studienseminar dokumentieren (wie eine Krankschreibung, per Brief von der Klinik). Muss ich sowas angeben, und falls ich es nicht tue, kann es sein, dass der Amtsarzt bei der Untersuchung den besagten Schrieb aus der Tasche zieht? Wie lückenlos ist sowas (auch bundesländerübergreifend) vernetzt?
Kann mir jemand raten bzw. helfen?