Zitieren aus der BASS

  • huhu !


    ich muss in meiner examensarbeit die BASS zietieren (rahmenvorgabe für den vorbereitungsdienst). leider hab ich keine ahnung, wie ich das angebe. ist die jahreszahl der BASS eigentlich wichtig? steht ja immer noch drin. oder muss man das jahr nehmen, in dem der erlass erschienen ist.


    ich hab ein wenig gegoogelt, leider steht da immer nur sowas wie: BASS 20-3 oder so. das kann ich ja in der arbeit so nicht aneben, oder?


    hilfe! danke!
    sinfini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

  • Zitat

    Original von sinfini
    ich muss in meiner examensarbeit die BASS zietieren (rahmenvorgabe für den vorbereitungsdienst). leider hab ich keine ahnung, wie ich das angebe. ist die jahreszahl der BASS eigentlich wichtig?


    Gültig ist immer nur die neueste Variante der Bass, denn nur das sind die aktuellen Rechtsvorschriften.


    Zitat

    steht ja immer noch drin. oder muss man das jahr nehmen, in dem der erlass erschienen ist.


    Wann Verwaltungsvorschriften (nicht Erlasse) erschienen sind, ist egal, es interessiert nur, ob sie gültig sind oder nicht.


    Zitat

    ich hab ein wenig gegoogelt, leider steht da immer nur sowas wie: BASS 20-3 oder so. das kann ich ja in der arbeit so nicht aneben, oder?


    Nein, kannst du nicht. "BASS 20-3" heißt nur, wo du den Auszug aus anderen Gesetzen u. Vorschriften in dem Sammelband (das ist die Bass) findest. Um welches Gesetz es sich handelt, findest du am Anfang des Abschnittes. Du zitierst dann z.B. so:


    §20(3) ASchO


    Für den Paragraphen 20, Absatz 3 der allgemeinen Schulordnung.


    Nele

  • Hallo sinfini,


    wenn Du nur die Rahmenvorgabe zitieren willst, nimm die doch als eigenständige Quelle und nicht die BASS.
    Hab ich auch in meiner Arbeit, und da steht es bis jetzt so drin:
    Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW: Rahmenvorgabe für den Vorbereitungsdienst in Studienseminar und Schule, 01.07.2004


    Meinst Du, das geht nicht?
    Dann sollte ich es wohl besser auch noch ändern? ?(


    Liebe Leidensgrüße vom Schreibtisch!

  • hallo groenländerin!


    danke für deine antwort. auf die idee bin ich noch nich gekommen...für mich muss immer aus einem buch zitiert werden, aber du könntest damit durchaus recht haben.


    fragen wir doch mal in die runde (vor allem nele, der sich damit auszukennen scheint ;) :( kann man das so machen???


    gruß
    sinfini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

Werbung