Unterrichtsstunden als Angestellter in der GS in NRW

  • Hallo,


    wie viele Unterrichtsstunden sind bei einem angestellten Vertrag in der Grundschule in NRW eine volle Stelle?


    Ich bin gerade etwas verunsichert, ob es auch 28 Stunden oder nur 27 Stunden sind.


    Vielleicht kann mir jemand helfen.


    DANKE!
    LG Tiger

    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es schützt und der es hält.
    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es auffängt, wenn es fällt.
    (Klaus Hoffmann)

    Einmal editiert, zuletzt von b-tiger ()

    • Offizieller Beitrag

    In dieser pdf-Datei zu den Pflichtstunden ist nur allgemein von Lehrern die Rede. Es wird nicht nach Angestellten und verbeamteten Lehrern unterschieden, wenn ich es richtig gesehen habe.


    Dort steht im §2, dass in der Grundschule 28 Stunden Pflicht sind.


    kl. gr. Frosch

  • Bei uns an der Schule wird auch nicht unterschieden zwischen Angestellten und Beamten in Bezug auf die Stundenzahl.


    Allerdings miene ich, dass Beamten bis zu drei STunden pro Monat ohne Vergütung vertreten müssen, erst ab der vierten STunde die Vergütung für alle Stunden verlangen können, während Angestellte ab der ersten STunde die Vergütung verlangen können. Gruß Nof.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

    • Offizieller Beitrag

    <offtopic>


    Zitat

    Allerdings miene ich, dass Beamten bis zu drei STunden pro Monat ohne Vergütung vertreten müssen, erst ab der vierten STunde die Vergütung für alle Stunden verlangen können,


    Das ist meines Wissens auch abhängig von der Gesamtstundenzahl. Bei Teilzeit muss man weniger Stunden ungeltlich vertreten.
    Als Anmerkung dazu: wenn man sich die "Überstunden" durch Vertretungsstunden aufschreiben lässt, ist die Schule auch verpflichtet, ausgefallene Stunden (durch fehlende Klassen, etc.) gegenzurechnen.


    kl. gr. Frosch


    </offtopic>

  • Es gibt an dieser Stelle keinen Unterschied zwischen angestellten und verbeamteten Lehrern. Der Unterschied ist wohl in der Bezahlung, im Rentenrecht, im Bereich der Beihilfe etc. zu finden, bei dem Pflichten sind beide Gruppen gleich gestellt, allerdings ist es leichter einen Beamten als einen Angestellten zu versetzen, wenn der Arbeitgeber die Versetzung betreibt.
    Die Pflichtstundenzahl ist nur schulformunterschiedlich.


    LG Lieselümpchen

    Wende dein Gesicht der Sonne zu, dann fallen die Schatten hinter dich! (Afrikanisches Sprichwort)
    :)

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