Das wird von Schulamt zu Schulamt unterschiedlich gehandhabt und hängt außerdem mit dem Lehrermangel oder -nichtmangel im jeweiligen Fach zusammen (was ich persönlich übrigens nicht in Ordnung finde!).
Die üblichen "Jugendsünden" brechen einem wohl seltener das Genick, Dinge, die befürchten lassen, dass man mit Verantwortung und Schutzbefohlenen, sowie dem Erziehungsauftrag nicht umgehen kann, eher schon: Übergriffiges Verhalten, Gewalttätigkeit, Dealen, Besitz von Kinderpornografie, rechtsradikale Aktivitäten etc ... in den Fällen ist das ja wohl auch gut so.
Dinge, die mit Steuern zu tun haben etc werden in Einzelfällen (s.o.) eher lockerer gesehen.
Das hier sind übrigens keine verbindlichen Rechtsauskünfte, sondern Beobachtungen aus der PR-Arbeit. Es könnte Widersprüchliches dazu geben...
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