ZitatOriginal von Vaila
Eltern könnten schnell mit einer Klage kommen...
Nein, können sie nicht. Widerspruch und Verwaltungsklage sind nur gegen Verwaltungsentscheidungen möglichen, d.h. gegen Zeugnisse. Eine Klausur ist keine Verwaltungsentscheidung.
Und was Elterngemecker beim Schulleiter angeht, solltest du vielleicht mal den Gedanken zulassen, dass man als Lehrer auch mal ein wenig Rückgrad braucht, um das durchzuziehen, was notwendig ist. Der Schulleiter ist dir übrigens in Benotungsangelegenheiten nicht weisungsberechtigt, er hat ja auch in der Regel nicht deine Fakultas.
ZitatDas jedoch ist - wie allseits bekannt - eine Milchmädchenrechnung und macht doppelte KorrekturfachlehrerInnen zu Arbeitssklaven!
Und was willst du jetzt tun? Weinen?
Nele