Ich habe einen Termin für eine Bibliotheksführung für die 12er in der Bibliothek der Nachbarstadt vereinbart. Ein Teil der Schüler ist volljährig.
Da die Führung um halb neun morgens beginnt, wäre vorher kein Unterricht mehr.
Kann man da sagen, dass wir uns um eine bestimmte Uhrzeit vor der Bibliothek treffen oder macht man es üblicher- und juristischerweise so, dass man von der Schule aus gemeinsam startet?
Es heißt immer wieder, dass wir keine Schüler im Auto mitnehmen dürfen. Warum eigentlich? Es wäre ja sonst auch möglich, dass ich auf dem Rückweg Schüler mitnehme. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Teil der Schüler auch mit dem Auto käme.
Wenn ihr mir Licht ins Dunkle bringen könntet...
Fragen zu Transport von Schülern u.ä. Jg. 12
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Aus Niedersachsen weß ich, dass man als Unterrichtsort auch gleich einen Ort ausserhalb der Schule vereinbaren kann (Geht sogar im Rahmen bereits in der Grundschule). Könnte mir vorstellen, dass es in NRW ähnlich geregelt ist. Schüler mit dem Auto mitnehmen ist aber hier verboten.
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Zitat
Original von Aktenklammer
Ich habe einen Termin für eine Bibliotheksführung für die 12er in der Bibliothek der Nachbarstadt vereinbart. Ein Teil der Schüler ist volljährig.
Da die Führung um halb neun morgens beginnt, wäre vorher kein Unterricht mehr.
Kann man da sagen, dass wir uns um eine bestimmte Uhrzeit vor der Bibliothek treffen oder macht man es üblicher- und juristischerweise so, dass man von der Schule aus gemeinsam startet?
Also, ich kann nur für Bayern sprechen, aber bei uns ist es überhaupt kein Problem, bei einer 12. Klasse den Treffpunkt gleich vor Ort zu nehmen.
Wenn du sicher sein willst, kannst du ja bei dir in der Schule mal nachfragen, wie es dort gehandhabt wird.ZitatOriginal von Aktenklammer
Es heißt immer wieder, dass wir keine Schüler im Auto mitnehmen dürfen. Warum eigentlich?
Das ist ein versicherungstechnisches Problem. Die Schüler sind, wenn sie bei dir im Auto mitfahren, nicht über die Schülerunfallversicherung versichert.
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