Wie sieht es eigentlich jetzt aktuell mit LRS in Baden-Württemberg aus.
Im Zeugnis darf nichts mehr stehen, schrieb Lolle bei einem anderen Thema.
Mein letzter Stand ist, dass der alte Erlass nicht mehr gilt, aber übergangsweise dennoch angewendet wird. Dieser Zustand besteht aber schon einige Jahre, da müsste sich doch jetzt mal was tun. Oder gibt es da schon Neues.
Derzeit habe ich eine Anfrage eines Schülers einer zweijährigen Berufsfachschule. Ein aktuelles Attest hat er mir (Klassenlehrer + Deutschlehrer) abgegeben. Was kann ich nun konkret für diesen Schüler tun?
a-aufgrund der LRS-Rechtslage
oder
b-im Sinne eines Nachteilsausgleichs für Behinderte