Ich habe hier im Forum schon intensiv gesucht und auch im Internet, auf den Seiten des Schulministeriums und anderen Seiten, aber ich finde einfach nicht die entsprechenden Paragraphen.
Vielleicht wisst ihr mehr.
Ich suche die gesetzlichen Regelungen zur Leistungsbeurteilung in NRW, insbesondere geht es um das Nachschreiben von Klassenarbeiten, aber dazu finde ich im Schulgesetz nur sehr wenig, dafür aber viele angebliche Infos in diversen Foren, die mehr oder meist weniger mit Schule zu tun haben. Die Infos im Schulgesetz sind nicht sehr umfangreich, das können doch nicht alle NRWschen Gesetze zur Leistungsbeurteilung sein.
Gibt es die entsprechenden Gesetzestexte nur in der Printversion der BASS oder finde ich auch was online?