Wiederholung - Nichtversetzung in Klasse 8/9

  • Ich frage für meine Nachhilfeschülerin:


    Sie ist in der 9. Klasse einer Realschule in Niedersachsen. Die achte Klasse hat sie ein Mal wiederholt. Nach einem Umzug ist sie jetzt auf einer neuen Schule und ihre Leistungen sind erneut nicht die besten. Sie hat auch arge Probleme mit ihrem Klassenlehrer, der - in meinen Augen - Mobbing mit ihr betreibt. Er sorgt dafür, dass die ganze Klasse über sie lacht, hat auch schon gesagt, dass sie "sowieso ein Fall für die Hauptschule" sei und dass sie die 9. Klasse keinesfalls wiederholen dürfe, weil sie die 8. ja schon wiederholt hätte.


    Ich habe gerade mal versucht, diese Regelung nachzulesen (http://www.schure.de), aber ich bin nicht fündig geworden. Weiß jemand von Euch, wie das ist?


    Habe der Mutter versprochen, mal nachzuforschen.


    Danke!

  • Hallo,


    hier die entsprechende Vorschrift.


    Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung):


    § 15
    Überweisung an die Hauptschule


    (1) Wer nach zweijährigem Besuch desselben Schuljahrgangs oder in zwei aufeinander folgenden Schuljahrgängen nicht versetzt worden ist, wird durch Beschluss der Klassenkonferenz an die Hauptschule überwiesen.

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