LRS Hauptschule Klasse 9

  • Hallo,


    ich hab schon versucht über die Suchfunktion Antworten auf meine Frage zu bekommen, aber ich habe nichts passendes gefunden.
    Welche Möglichkeiten habe ich in Klasse 9 der Hauptschule im Bezug auf LRS-Kinder noch? Gilt der Rechtschreiberlass auch in der Abschlussklasse (mit Eintrag ins Zeugnis, dass die Rechtschreibung geringer gewichtet wurde)? Darf ich den LRS-Kindern beim Diktat z.B. Lückentexte bearbeiten lassen, in die sie nur die Lernwörter eintragen?
    Danke für die Antworten!
    Conny

  • Hi Conny,


    die LRS-Regelung gilt bis zum Ende der Sek I, Voraussetzung allerdings ist, dass der Schüler/die Schülerin mit einem speziellen Test von einer dafür ausgebildeten Fachkraft als LRS-Schüler/in ausgewiesen ist. Bei Aufsätzen bedeutet das, dass die Rechtschreibung nicht in die Note einfließen darf, wohl aber die Fehler angestrichen werden und auch berichtigt werden müssen. In der Oberstufe (Sek II-Bereich) gilt diese Regel dann nicht mehr. Allerdings sollte dem Schüler/der Schülerin eine entsprechende Förderung zuteil werden ggf. außerschulisch (es gibt in einigen Gebieten eine spezielle LRS-Förderung durch die Stadt oder das Schulamt - leider nicht überall).


    Vielleicht hilft dir das ja weiter.


    LG Lieselümpchen

    Wende dein Gesicht der Sonne zu, dann fallen die Schatten hinter dich! (Afrikanisches Sprichwort)
    :)

  • In Abschlusszeugnissen darf keine Bemerkung bezüglich LRS mehr stehen.


    Entweder ihr einiget euch innerhalb des Kollegiums, dass ihr auch ohne offizielle Bemerkung weiterhin darauf Rücksicht nehmt und das halt nicht vermerkt (das liegt in eurer pädagogischen Freiheit) oder der betroffene Schüler muss halt mit dem Notenabzug leben.
    Ich bevorzuge erstere Variante - ist rechtlich kein Problem, insbesondere, wenn schon in den vorangegangenen Jahren gefördert und der Erlass angewendet wurde. Man sollte es aber nicht an die große Glocke hängen...


    Problematisch wird das Ganze bei zentralen Abschlussprüfungen, bei denen es einen Zweitorrektor gibt, der ja von diesen Absprachen nichts weiß. Entweder man nimmt den Abzug in Kauf oder man legt eine offizielle Notiz für den Zweitkorrektor bei und hofft, dass der mit dem Problem umzugehen weiß.


    Gruß
    Lolle

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