Meint ihr, ich kann fragen, ob ich wegen Umzug meine Nachmittags-AG ausfallen lassen kann?

  • Hallo,


    am übernächsten Wochenende zieh ich um und muss am gleichen Wochenende noch die Wohnung streichen. Am 1. Oktober (ist der Montag nach dem Wochenende) ist dann gleich auch Wohnungsübergabe der alten Wohnung.


    Den Übergabetermin hab ich auf 18 Uhr gelegt, auch weil ich bis 15.30 Uhr montags Nachmittagsunterricht habe (für die Schüler eine freiwillige AG). Jetzt bin ich am Überlegen, ob ich meine Schulleiterin fragen kann, ob ich ausnahmsweise an dem Montag mal die AG ausfallen lassen könnte, dann hätt ich einfach zum Wohnungsputzen etc. mehr Luft...


    Kann ich so von mir aus den Wunsch anstellen, die AG ausfallen zu lassen? Den Pflicht-Vormittagsunterricht würde ich natürlich voll durchziehen, nur eben die freiwillige AG ausfallen lassen. Im letzten Schuljahr hab ich dieselbe AG auch schon angeboten, da ist sie von meiner Seite aus nie ausgefallen, aber die Schüler kamen schon mal mit den Erklärungen, dass sie heute nicht kommen können, weil sie einen wichtigen Kieferorthopädentermin hätten, auf einer Geburtstagsfeier eingeladen wären, etc.


    Für euere Meinung wär ich euch dankbar (und geb euch als Tipp: doch lieber immer in den Ferien umzuziehen!)

  • Hallo juna,


    der Zeitplan ist ja wirklich eng und dein Wunsch nachvollziehbar. Ich würde auf jeden Fall fragen und dann den Ausfall der möglichst rechtzeitig ankündigen. Für einen Umzug innerhalb von vier Jahren kann man, meine ich, sogar einen ganzen Arbeitstag frei beantragen. Habe ich zwar auch nie gemacht, aber manchmal klappt`s einfach nicht anders. Also: trau dich!

  • Hallo juna,
    ich bin auch lieber in den Ferien umgezogen, aber das hilft dir jetzt nichts. Früher standen einem Beamten ein Werktag bei Umzug am gleichen Ort bzw. zwei Tage beim Umzug in einen anderen Wohnort zu. Das ist sicher schon Vergangenheit, solche paradiesischen Zustände gibt es nicht mehr.
    Du könntest aber auf jeden Fall deine Schulleitung fragen, evtl. auch, ob du die AG vielleicht an diesem Tag ausfallen, aber später nachholen kannst. Wenn deine Schulleitung dann nett ist, wird sie dir sicher auch ohne Nachholtermin frei geben.
    Alles Gute zum Umzug!
    Gruß venti :)

  • Ich bin vor drei Jahren - auch mitten in der Schulzeit - umgezogen. Nach dem Umzug hat mich der stellvertretende Schulleiter gefragt, ob ich denn einen "Umzugstag" beantragt hätte. Hatte ich natürlich nicht, denn ich wusste gar nicht, dass es für sowas einen Tag frei gibt. -- Frag nach...

  • Hallo Juna,


    ich bin letztes Jahr auch umgezogen und habe gefragt, ob ich die Nachmittags-AG ausfallen lassen darf. Ich durfte dann sogar schon nach der 4. Stunde gehen!


    Ich denke, nett fragen kannst du auf jeden Fall.


    Liebe Grüße
    Biene Maja

  • für alle, dies interessiert:


    Habe nachgefragt, meine Direktorin (sonst eigentlich die Liebenswürdigkeit in Person) hat sich erst ein wenig geziert (an dem Montag würden die AGs starten, jetzt starten sie wegen mir - ich bin die einzige, die Montag AG hält - erst ab 2. Oktober). Und: in der Woche bin ich meinen anderen AG-Nachmittag auf Fortbildung, da muss die AG auch ausfallen (da kann ich aber nichts dafür, war die Idee meiner Direktorin, dass ich doch zu der Fortbildung gehen sollte)


    Aber: ich habe am Montag ab ein Uhr frei! :)

  • Zitat

    Original von Paulchen
    Ich bin vor drei Jahren - auch mitten in der Schulzeit - umgezogen. Nach dem Umzug hat mich der stellvertretende Schulleiter gefragt, ob ich denn einen "Umzugstag" beantragt hätte. Hatte ich natürlich nicht, denn ich wusste gar nicht, dass es für sowas einen Tag frei gibt. -- Frag nach...


    Hallo, weiß jemand, ob es so einen Tag noch gibt? :)

  • Zitat

    Original von Paulchen
    Ich bin vor drei Jahren - auch mitten in der Schulzeit - umgezogen. Nach dem Umzug hat mich der stellvertretende Schulleiter gefragt, ob ich denn einen "Umzugstag" beantragt hätte. Hatte ich natürlich nicht, denn ich wusste gar nicht, dass es für sowas einen Tag frei gibt. -- Frag nach...


    Hallo, weiß jemand, ob es so einen Tag noch gibt? :)

  • Ich habe mich erkundigt, weil bei mir auch ein Umzug ansteht.
    Es scheint so zu sein, dass man, wenn man aus dienstlichen Gründen umzieht, Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub hat. Ansonsten hängt es vom Wohlwollen der Schulleitung ab.

  • Zitat

    Original von Rottenmeier
    Ich habe mich erkundigt, weil bei mir auch ein Umzug ansteht.
    Es scheint so zu sein, dass man, wenn man aus dienstlichen Gründen umzieht, Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub hat. Ansonsten hängt es vom Wohlwollen der Schulleitung ab.


    Was sind denn "dienstliche Gründe"? Ich verbessere mich durch den Umzug um ca. 30km pro Strecke, die Schule wechsele ich nicht. Reicht das schon aus?

  • nein, ich glaube, Bundeslabndwechsel oder Schulamtswechsel oder so.... also die Schule müsstest du schon mindestens wechseln....


    Aber fragen kostet ja nichts, frag doch einfach deine Schulleitung, vielleich that sie ja nen guten Tag!

  • Bei solchen Anfragen (und den Antworten) wundere ich mich immer etwas. Hier wird munter Hörensagen ausgetauscht, obwohl eigentlich ja eine arbeitsrechtliche Frage zu beantworten ist. Und rechtliche Fragen sollte man nicht über Hörensagen klären, sondern an der Quelle. Im konkreten Fall: einfach mal die für das jeweilige Bundesland geltende Regelung für Sonderurlaub zu Rate ziehen. Für NRW kann man z. B. hier nachlesen.

  • Zitat

    Original von Rottenmeier
    Äh...ich habe mich bei der MAV erkundigt...natürlich für HH...


    Sorry, das war gar nicht auf deine Antwort gemünzt, sondern auf Beiträge, die nur Gehörtes, Geglaubtes etc. kolportieren. Im besten Fall bringen sie nichts (weil man das Geglaubte ja noch in Gewusstes überführen muss), im schlimmsten Fall tragen sie zur Bestätigung und Fortschreibung irgendwelcher Mythen bei, die einer rechtlichen Grundlage entbehren.

  • Sonderurlaubregeln sind meist sehr eng gefasst - auch wenn man keine Ansprüche hat, ist es aber oft sinnvoll, gemeinsam mit der Schulleitung eine informelle Lösung zu suchen. (Sofern das keine Vollhorste sind, soll es gerüchteweise ja auch geben. )


    Nele

  • [ot]Wie nennt man eigentlich weibliche "Vollhorste"[/ot] =)

    Religion, eine mittelalterliche Form der Unvernunft, wird, wenn sie mit modernen Waffen kombiniert wird, zu einer echten Gefahr unserer Freiheiten. (Salman Rushdie)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von TMFKAW
    [ot]Wie nennt man eigentlich weibliche "Vollhorste"[/ot] =)


    was um alles in der Welt ist denn ein Vollhorst? Gibts auch nen Semihorst ? :D

  • Falls sich dein Schulleiter nicht kulant zeigt, kannst du anbieten, die AG an einem anderen Tag abzuhalten oder nachzuholen. Eventuell verlängerts du die AG für einen bestimmten Zeitraum um jeweils eine Viertelstunde. §28 TVL ermöglicht dir 1 Tag Sonderurlaub wegem Umzuges aus dienstlichem oder betrieblichem Grund - was jedoch Auslegungssache ist. Analoge Regelungen sollte es auch für die Beamten der Bundesländer geben.


    Hier zeigt sich mal wieder, dass eine GEWerkschaftsmitlgliedschaft manche Fragen rechtssicher zu beantworten hilft.... kostenloser Anruf genügt :D


    edit:typo

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

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