Dienstliche Beurteilung zur Verbeamtung

  • Hallo! Ich habe gesehen, dass man hier gute Tipps bekommt... Hoffe, dass mir jemand helfen kann!
    Zur Zeit bin ich in BaWü auf Probezeit verbeamtet. Letztes Schuljahr hatte ich 2 Unterrichtsbesuche (jeweils einen in meinen beiden Fächern). Der Schulleiter hat nun eine Dienstbeurteilung geschrieben und an die Schulaufsichtsbehörde geschickt. Gibt es eine zweite Dienstbeurteilung im Laufe der Probezeit? Und wenn ja, gibt es erneut Unterrichtsbesuche?
    Wie viele Unterrichtsbesuche hattet Ihr zur Verbeamtung auf Lebenszeit?
    Danke Euch im Voraus für Antworten!
    milelie

  • Hallo!
    Ich unterrichte zwar nicht am Gymnasium, aber bei mir gab es zur Verbeamtung auch eine "Anlassbeurteilung" des Schulleiters und dann einen Unterrichtsbesuch vom Schulleiter und einen vom zuständigen Schulrat (weil ich Religion unterrichte auch vom Schuldekan). Ist aber alles halb so wild gewesen. Man macht sich natürlich vorher viel Stress...klar! Aber das ist mit der Prüfung nicht zu vergleichen (Gott sei Dank! ;) )


    Gruß
    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Danke, Panama, für deinen Beitrag. Das ist bei uns anscheinend doch ganz anders: hatte bloß den Besuch vom Schulleiter, wie gesagt: 2 Mal. Hatte mir auch viele Gedanken gemacht und es ist in der Tat wirklich halb so wild! Trotzdem möchte ich aber gerne wissen, ob ich wieder auf den Grill muss!
    Gruß, milelie

  • Hallo Milelie,


    Zitat

    Original von milelie
    Trotzdem möchte ich aber gerne wissen, ob ich wieder auf den Grill muss!


    Ja, musst Du. Die zwei Besuche, die Du jetzt schon hattest, bezogen sich auf Deine Stelle. Für Deine noch zu erfolgende Verbeamtung auf Lebenszeit kommt Dein Schulleiter erneut in zwei Schulstunden - entweder nächstes Jahr (wenn Deine Examensnote 2,0 oder besser war) oder übernächstes Jahr (wenn Deine Examensnote schlechter war).


    LG
    Eva

    Nemo: "Ich habe aber eine kaputte Flosse!"
    Kahn: "Ich auch. Das hat mich niemals von irgendetwas abgehalten."

  • hallo eva,
    habe deine nachricht erst entdeckt, vielen dank für die info, auch wenn sie mich nicht unbedingt freutt!!
    gruß
    milelie

  • Gut, dass das mal jemand gefragt hat. Ich habe nämlich auch nicht wirklich Ahnung, was da noch auf mich zukommt.
    Kommt die Schulleitung dann angekündigt oder "platzen" die einfach in den Unterricht rein? Wird der Unterricht in jeder Klasse angeschaut oder nur ein Besuch pro Fach???

  • Diese Frage kann man pauschal nicht beantworten, da das jeder Schulleiter so macht, wie er will. Er kann jedes Fach sehen wollen, er kann den jeweiligen FAL mitbringen, er kann für jedes der beiden Gutachten kommen, er kann jede Stufe sehen wollen - alles ist möglich.


    Meiner war im Endeffekt genau einmal da....


    Was er am Ende bewertet, kann auch unterschiedlich sein. Der eine legt großen Wert auf den Unterricht, der nächste sieht das als selbstverständlich an und schaut eher auf dein Engagement außerhalb des regulären Unterrichts.


    In der Regel kommt er das erste Mal bis Pfingsten, da er bis dahin das erste Gutachten abgeben muss. Bist du mit der Note 2,5 oder besser eingestellt worden, dann entscheidet diese Note nun darüber, ob du vorzeitig verbeamtet wirst oder nicht (muss wieder 2,5 oder besser sein).
    Solltest du dafür in Frage kommen, dann muss er bis Weihnachten glaub ich ein zweites Gutachten schreiben, das sich bei mir nur geringfügig vom ersten unterschieden hat.
    Bis März kommt dann meist du Urkunde.


    Auch der Ablauf der Besuche selbst ist nicht vorgeschrieben. Der eine meldet sich an, der andere gibt einen Zeitraum vor (wenn man dann die Sekretärin nett bittet, auf den Stundenplan und Terminkalender des chefs gucken zu dürfen, dann kann man den Besuch ganz gut vorhersagen). der ein oder andere kommt sich auch unangemeldet...
    Unserer lässt sich auch gerne einladen.


    Externe Gutachter kommen (aus Kostengründen) nicht mehr. Ist doof, wenn man ein Problem mit dem Chef hat. Ich fand's aber viiieel stressfreier - hab aber auch kein Problem mit dem Chef.


    Frag am besten an der Schule nach, wie es der Chef macht und was er gerne sehen möchte. Die jungen Kollegen wissen das meist recht gut.


    Viel Erfolg
    Lolle


    P.S.: Alle Ausführen gelten selbstverständlich auch für Schulleiterinnen...

  • Hallo Pim!
    Also bei mir kam meine damalige Chefin relativ bald nach Antritt meiner
    Stelle vorbei zur "Anlassbeutreilung Probezeit".
    Sie hat mir aber gesagt, wann sie kommen möchte. Danach fand ein Gespräch statt. Danach kam erst wieder was zur "Anlassbeurteilung Verbeamtung". Dann kamen aber Schulleiter UND Schulrat! War aber nicht so schlimm. Bei den Burteilungen bekommst du einen schriftlichen Bericht, den du dann durchlesen kannst, Rückfragen stellen und
    unterschreiben sollst. Da stehen dann auch so Dinge drin wie allgemeines Engagement, Kollegialität, Beziehung zu Schülern, Eltern und Schulleitung. Und natürlich wie du deinen Unterricht aufbaust.
    Also alles in allem: Pädagogische, didaktische und Methodische Fähigkeiten und Fertigkeiten.
    Grüße
    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Ich hab auch eine Anlassbeurteilung bekommen. Aber in Hamburg giltja ein neues Berurteilungswesen, was keine Ziffernnoten mehr vorsieht ;o)

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