Huhu Ihr Lieben,
habe hier mal ein bisschen recherchiert und herausgefunden, dass die Schule Unterrichtsmaterial (Schülerbuch/Arbeitsheft/Lösungen etc.) für die LehrerInnen zur Verfügung stellen muss. Gilt dies eigentlich nur für NRW?
Hintergrund: Einige Lehrer wollten sich heute aus der Lehrmittelbücherei übriggebliebene Schülerbücher (wie jedes Jahr) ausleihen und sind dann etwas unsaft von der "Verwalterin" darauf hingewiesen worden, dass diese Eigentum der Eltern seien und wenn sie diese ausleihen wollen, auch den Eigenanteil bezahlen müssten.
Der Rechtsexperte in unserer Schule meinte, dass es auch für Niedersachsen ein entsprechendes Urteil gäbe (Braunschweig??), finde es jedoch nicht. Vielleicht könnt ihr mir helfen?
Mit lieben Grüßen und bestem Dank
teufelinchen