Hallöchen,
so in den letzten Zügen des refs steckend hab ich mal eine Frage.Bisher war ich immer der Meinung, dass in NRW die Noten des ersten und zweiten Staatsexamens beide gleichwertig zählen. Und ich dachte auch, dass man eine "Endnote" bekommt. Von der Bezirksregierung? Naja, und jetzt höre ich (keine Ahnung,ob ich darauf bauen kann), dass nur noch das Zweite zählt. Hmm, klar...hier sieht man die Praxis, aber muss man beim Ausschreibungsverfahren nicht noch beide Zeugnisse hinschicken?Oder ist es dann so, dass nur die zweite note entscheidend für eine einladung ist?
Ich blick da sowieso noch gar nicht durch wie das dann abläuft mit den bewerbungen. Vielleicht hat ja jemand Lust was davon zu erzählen...
Wie ist es denn beim Listenverfahren? Da müsste es doch die Einteilung in die Ordnungsgruppen geben,oder?
Muss mich echt mal schlaumachen, die zeit rast ja und bald ist es soweit.
Mfg
Maik