Hallo ,also ich bin gerade etwas verwirrt ,vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe zuvor in baden Württemberg unterrichtet und bin jetzt in die Pfalz an eine realschule gekommen. Ich unterrichte Deutsch in einer 6. Klasse. Ein Schüler hat mich darüber informiert ,dass er LRS hätte (das ist wohl auch offiziel testiert) und seine Mutter möchte mal mit mir darüber ereden. Ich habe mich dannn bei Kollegen erkundigt. Alle Deutsch - Kollegen haben mir gesagt, dass ich wegen der LRS die Diktate nicht benoten darf bzw. nicht in die Bewertung miteinfließen lassen darf. Ich sollte den Schüler halt anders prüfen. Kurz: Die rechtschreibung bleicbt hier unberücksichtigt und darf nicht in ide Deutschnote miteinfließen. So kannte ich das auch von B-W. Naja ich habe dann heute die Mutter angerufen und ihr gleich erklärt ,dass ich das berücksichtigen werde und natürlich die Dikate nicht bewerten werde. Sie sage dann daraufhin: "Doch das müssen sie schon ,in der Pfalz ist das so". Sie wollte also ,das ich ihren Schüler genausio bewerte wie die anderen Kinder. Auch als ich sagte ,dass ich die Note dann eben anders gewichten werde widersprach sie. Meine frage: Wer hat recht? Ich ("darf die Diktatnote nicht zählen")
oder Sie ("muss die Note zählen")??!!!
MfG Peggy
LRS Diktat benoten ?
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Hi,
es gibt immer wieder unterschiedliche Aussagen zu dem Phänomen LRS. Fakt ist, dass man LRS testen kann, mit extra für den Schulbereich zugelassenen Test. Die Tester haben in der Regel eine spezielle Fortbildung durchlaufen. Ist ein Schüler als LRS-Kandidat erkannt und durch den Test auch legitimiert, dann wird die RS-Benotung ausgesetzt in der Sek I, in der Sek II dann nicht mehr. Wenn die Mutter jetzt eine andere Meinung vertritt, dann ist das ein Fall für die Schulleitung bzw. die Schulbehörde (Schulrat, Schuldezernent der Bezirksregierung o. ä.). Deshalb solltest du dich nicht weiter mit der Mutter auseinandersetzen, sondern deinem Schulleiter/deiner Schulleiterin informieren und ihm die Auseinandersetzung mit der Mutter überlassen, schließlich wird er dafür bezahlt, du nicht.
Ich hoffe, dass du nun weiter kommst. Viel Glück!
LG Lieselümpchen
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Zitat
Original von lieseluempchen
Hi,es gibt immer wieder unterschiedliche Aussagen zu dem Phänomen LRS. Fakt ist, dass man LRS testen kann, mit extra für den Schulbereich zugelassenen Test. Die Tester haben in der Regel eine spezielle Fortbildung durchlaufen. Ist ein Schüler als LRS-Kandidat erkannt und durch den Test auch legitimiert, dann wird die RS-Benotung ausgesetzt in der Sek I, in der Sek II dann nicht mehr.
Ist es nicht so, dass wir LRS (in NRW und dort unterrichtest du doch auch, Liese, oder?) nur bis zuer 7. Klasse berücksichtigen, danach nur in Ausnahmefällen. So deute ich den Erlass, oder täusche ich mich? Im Erlass finde ich folgenden Wortlaut:
"Soweit nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten für Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben die allgemeinen Bestimmungen über die Leistungsfeststellung und –beurteilung.
Für Schülerinnen und Schüler, die einer zusätzlichen Fördermaßnahme bedürfen, gilt für die Klassen 3 bis 6 und in besonders begründeten Einzelfällen auch für die Klassen 7 bis 10 zusätzlich:
[und dann kommen die ganzen Besonderheiten bei der Leistungsmessung für LRSler]."
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Ich habe in meiner langjährigen Deutschlehrerinnenlaufbahn etliche Schülerinnen und Schüler erlebt, die als LRSler getestet von dieser Regel betroffen waren. Es hat keine/n gegeben, bei dem/der die RS-Note ab der 7. Klasse normal beurteilt worden wäre. Es gab natürlich für die Schüler/innen der Klassen 5 und 6 Förderunterricht, danach nicht mehr. Man hat dann zwar den Eltern empfohlen, privat eine LRS-Förderung zu bezahlen, was auch viele getan haben. Mich hat das dann immer aufgeregt, weil ich denke, dass man gerade von Seiten der Behörden diese Maßnahmen in den Schulen fest verankern müsste.
LG Lieselümpchen
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