Mich würde mal interessieren, wie ihr euch die Vorgriffsstunden erstatten lasst.
Nach dem dicken Lob von unserer werten Frau Ministerin - wir in NRW wären weniger krank als in anderen Bundesländern - werdet ihr wahrscheinlich nicht auf eine Rückerstattung verzichten.
Erst kam mir der Gedanke, naja ganz nett, wenn du 65 bist, feierst du bis 67 Stunden ab, aber dann fragte ich mich, was ist, wenn du vorher ausscheidest? - Alles verfällt, wurde mir gerüchteweise erklärt.
Eine Kollegin will alles sofort nehmen - ich traue keinem!!! ist ihr Argument.
Als Klassenlehrerin möchte ich aber eigentlich nicht unter 22 Stunden kommen, weil ich finde, dass es anstrengender ist, weniger zu unterrichten,weil viel mehr Absprachen erforderlich werden, der Sockel gleich bleibt und ich im sozialen Brennpunkt nicht so gut fördern kann.
Vielleicht geht das, dass ich auf 24 Stunden erhöhe und dann nur 22 Stunden arbeite? Aber das käme ja faktisch einer Auszahlung gleich, die ja nicht möglich ist.
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flip