Habt ihr schon Infos auf einerKonferenz zu den Kopfnoten in NRW bekommen?
flip
Kopfnoten
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Wir haben auf einer Dienstbesprechung darüber gesprochen; genauer beschäftigt uns das auf der nächsten Lehrerkonferenz.
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Wir haben uns auf der letzten Konferenz am Freitag damit beschäftigt. Was interessiert dich denn genau?
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Es gibt eine Handreichung vom Ministerium.
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Hallo!
Wir haben auch die Handreichung zum Durcharbeiten bekommen und bei der nächsten Konferenz geht's darum, wie wir die ganzen Kompetenzbereiche und Indikatoren dokumentieren und bewerten. Ist jemand von euch schon weiter in diesem Prozess?
LG pinacolada -
Da die Beurteilung im Prinzip ab Montag stattfinden muss, haben wir das weitgehend besprochen. Der Klassenlehrer ist hauptsächlich für die Notenvorschläge zuständig (oder ein Lehrer, der in der Klasse besonders viele Stunden macht). Dieser Lehrer ist für die Dokumentation zuständig. Da sehr deutlich über Lebenschancen entschieden werden kann, werden wir nur in Ausnahmefällen von einer guten Note absehen. Zudem muss dann die Dokumentation sicher sein, damit es im Widerspruchsfall genug Material gibt. Mit einem Kollegen zusammen haben wir uns dahingehend abgestimmt, dass wir die Schüler generell mit einer guten Note in allen Bereichen starten lassen und diese dann entsprechend auf- oder abwerten können bei bestimmten Vorkommnissen. Das werde ich den Schülern am Montag auch so erläutern. Ich gehe aber davon aus, dass jeder Klassenlehrer zunächst versucht, nach "seinem" System zu arbeiten. Eine Reflexion nach einem halben Jahr wäre dann sinnvoll.
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Zitat
Original von Birgit
Mit einem Kollegen zusammen haben wir uns dahingehend abgestimmt, dass wir die Schüler generell mit einer guten Note in allen Bereichen starten lassen und diese dann entsprechend auf- oder abwerten können bei bestimmten Vorkommnissen.In unserer Dienstbesprechung wurde die rechtliche Zulässigkeit dieses Vorgehens angezweifelt; eine solch vorher festgesetzte Note "gut" sei nicht gerichtsfest.
Gabs da bei euch keine Bedenken - oder habt ihr Zusatzinformationen dazu?
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Zitat
Original von philosophus
In unserer Dienstbesprechung wurde die rechtliche Zulässigkeit dieses Vorgehens angezweifelt; eine solch vorher festgesetzte Note "gut" sei nicht gerichtsfest.
Gabs da bei euch keine Bedenken - oder habt ihr Zusatzinformationen dazu?
Grundsätzlich gibt es vermutlich diese Bedenken. Es war eine Überlegung unter ein paar Kollegen, weil es schlicht vom Ministerium unzumutbar ist, zusätzlich 6 Noten vergeben zu müssen, die auch noch so hieb- und stichfest seien sollen, dass sie bei einem Widerspruch stand halten können. Wir werden sicher versuchen, unsere Arbeit so gut wie möglich zu machen, aber der Aufwand wird erheblich. Es sind bei 6 Noten einfach zu viele Kriterien, um sie für (annähernd) jede Stunde festhalten zu können. Wenn man hingegen von den "Sonderfällen" ausgeht, wenn man Ereignisse (positiv und negativ), die einen Schüler betreffen, dokumentieren kann, dann würde es die Arbeit sicher erleichtern (und die Transparenz für die Schüler ebenso). Inwiefern das hinterher insgesamt (also überhaupt die Kopfnoten, die Dokumentation etc.) rechtlich zulässig ist, wird vermutlich landesweit diskutiert werden müssen. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass es bei uns nur wenige Noten geben wird im Bereich "befriedigend" und "unbefriedigend", diese Notenstufen werden wohl nur in begründeten Ausnahmefällen verteilt werden. Die Notenstufe "sehr gut" würde ich mir hingegen gerne für besonders positiv aufgefallene Schüler reservieren, deshalb die grundsätzliche Annahme einer Note "gut" in allen Bereichen (die Frage, ob man dies den Schülern auch so mitteilt, kann ich nicht abschließend beantworten. Ich tendiere allerdings dazu, meinen Schülern wahrheitsgemäß das Dilemma und die Problematik offen legen zu wollen (sowie meinen, persönlichen Lösungsansatz mit ihnen zu diskutieren)).
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Danke für den Hinweis der Handreichung. Ich werde Montag danach suchen.
Ich finde es in der Grundschule noch schwieriger, denn ich habe das Gefühl, bei vielem die Arbeit der Eltern mitzuzensieren, aber vielleicht ist das auch so gewollt.
flip -
Hallo ihr Lieben,
als Nicht-NRWlerin (oder gibt es die Kopfnoten in anderen Bundesländern auch noch?) würde mich doch sehr interessieren, was es mit diesen Kopfnoten auf sich hat- nur rein interessehalber.
Es ist nämlich immer sehr informativ zu gucken, was in den anderen Bundesländern so vor sich geht.
Also, vielen Dank an denjenigen, der sich die Mühe macht und mich aufklärt!
Liebe Grüße
Hermine -
An meiner Schule werden wir es auch so machen, wie von Birgit beschrieben. Wir sollen auch erst mal von "gut" ausgehen. So lange ja aber für das "gut" feststeht, was das heißt, ist es ja den Schülern bekannt, inwiefern es ihnen möglich ist, nach oben oder unten abzuweichen, denn wer sich noch besser präsentiert, hat ja dann ein "sehr gut". Ist ja bei einer Klassenarbeit genauso. Ich lege fest, was für ein "gut" erfüllt ist, wer noch besser ist, hat das "sehr gut".
Ich bin aber trotzdem gespannt, wie das alles läuft...
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Hier mal für alle Interessierten der Link zur Handreichung:
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Danke für den Link, Birgit! Unsere Schulleitung hat das Thema auch auf die nächste Konferenz verschoben, aber die Schüler haben ja u. U. schon eher Fragen!
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Das Problem dabei, dass man die Diskussion bis zur nächsten Konferenz vertagt, wird darin liegen, dass den Schülern zum Quartal schon Kopfnoten mitgeteilt werden sollen, wenn ich das in unserer Konferenz richtig verstanden habe.
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Auch viele Eltern werden beim ersten Elternabend - also noch vor der Lehrerkonferenz - informiert werden wollen!
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Guten Morgen,
wir haben bis jetzt nur die Handreichungen ans Herz gelegt bekommen, das Thema wurde auf der ersten Lehrerkonferenz und auf den bereits stattgefundenen BGK nicht thematisiert!
Also wurschtelt jeder erst mal vor sich hin...
Ich habe mir für meine Klassen überlegt, dass ich ihnen Teile der Handreichungen als Kopie geben werde, damit sie überhaupt wissen, worum es geht und was da beurteilt werden soll.
Über die Frage der Dokumentation zerbreche ich mir allerdings auch noch den Kopf, denke aber auch, dass es auf eine Dokumentation von negativen und besonders positiven Punkten hinauslaufen wird. Inwiefern das einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird? Keine Ahnung.LG und allen in NRW einen guten Start
ramapas -
Wir haben uns die Indikatoren angesehen und haben sie auf unsere Situation angepasst (weitgehend). Darüber hinaus haben wir festgelegt, dass die Eltern immer zum Elternsprechtag eine schriftliche kurze Rückmeldung über den Stand ihrer Sprösslinge in Bezug auf die einzelnen Indikatoren bekommen.
Gruß
Britta -
Wir haben uns die Stichpunkte aus der Handreichung in eine Tabelle geschrieben, die Indikatoren auf die Bedürfnisse der Grundschule bezogen übernommen oder umformuliert und dann zu jedem Bereich messbare Vorgehensweisen überlegt, z.B. Sorgfalt - Hefte und Unterlagen nach Vereinbarungen führen (Indikator) - Heftkontrolle/Hausaufgabenkontrolle (messbare Vorgehensweise). Die Vereinbarungen haben wir dann schriftlich fixiert und ab sofort muss sich jeder aus dem Kollegium daran halten! Nur dann greift die Messbarkeit bzw. wird die Benotung einheitlich. Viele Indikatoren sind nur über Schülerbeobachtung zu messen. Da wird es dann subjektiv, aber jeder von uns wurde angehalten, eine regelmäßige Notizliste zu führen, damit jede Benotung eine schriftliche Grundlage hat, die im Ernstfall vorgelegt werden kann. Bei unserem Schuleinzugsgebiet fürchten wir im kommenden Jahr einige Widersprüche nach der Zeugnisausgabe ...
Die Noteneinstufung legen wir in der nächsten Konferenz fest. Jetzt muss erstmal die Schulkonferenz ihren Senf dazu geben und unsere Planung absegnen. Angedacht ist, den Eltern die messbaren Vorgehensweisen an die Hand zu geben, damit sie wissen, dass z.B. nicht vorgelegte Unterschriften in eine Note einfließen. Insofern ist es schon eine Teilnote für Elternpflichten ...Talida
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"Da wird es dann subjektiv, aber jeder von uns wurde angehalten, eine regelmäßige Notizliste zu führen, damit jede Benotung eine schriftliche Grundlage hat, die im Ernstfall vorgelegt werden kann. Bei unserem Schuleinzugsgebiet fürchten wir im kommenden Jahr einige Widersprüche nach der Zeugnisausgabe ..."
Na, prima, mal wieder eine zusätzliche Mehrarbeit, daneben müssen wir nun von 7.30 Uhr Aufsicht schieben (anstatt ab 7.45 Uhr), versorgen mal eben zwei Jahrgänge zeitgleich, verlegen jedes Elterngespräch auf den Nachmittag, testen nachmittags die Kindergartenkinder,putzen in den Ferien die Regale aus (zu Hause habe ich eine Putzhilfe!!!!)...., bald schlage ich die Zelte in der Schule auf, aber wahrscheinlich muss ich dann noch Miete zahlen....
flip -
Du hast vergessen, dass du dein Arbeitszimmer nicht mehr von den Steuern absetzen kannst und auch nicht die Fahrtkosten zur und von der Schule, somit ist das mit dem Zelt aufschlagen in der Schule gar keine schlechte Idee, denn so verlagerst du dann allmählich komplett deinen Arbeitsplatz dorthin!?!?!
LG Lieselümpchen
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