Hallo Zusammen,
Habe die Forensuche bemüht, aber keine entsprechende Antwort gefunden - deshalb direkt als Thread. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen ...
Folgende Situation in Rhleinland-Pfalz:
1. Staatsexamen für RS
Vertretungsstelle (ein Halbjahr lang, bis zum 31.1.)
nahtlos daran (ab 1.2.) Referendariat an RS mit 2. Staatsexamen, Vertragsende vor den Sommerferien (31.07.)
Mehrere Vertretungsverträge mit unterschiedlichem Debutat (10, 14, 21, 26 Stunden, teilweise auch 2 parallel laufende Vertretungsverträge und PES-Aufstockungen zum Vertretungsvertrag) seit Beginn des darauffolgenden Schuljahres (also direkt nach den Sommerferien, während den selbigen kein Vertrag).
Diese insgesamt bis zum Ende des letzten Schuljahres ununterbrochen (inklusive den Ferienzeiten) zwei Schuljahre, bis 6.7.07.
Seit 7.07. arbeitslos gemeldet, müdliche Zusage auf einen weiteren Vertretungsvertrag nach den Sommerferien und rückwirkende Bezahlung der Sommerferien auf Basis des letzten Vertretungsvertrages (14 Stunden).
Dieser Vertrag sollte schon vor zwei Wochen in der Schule zur Unterschrift eintreffen. Auf Auskunft der ADD Trier gibt es aber nun Unstimmigkeiten und keine weitere Auskunft.
Nun die Frage: Gibt es eine Regelung was das Anrecht auf Festanstellung nach einer bestimmten Arbeitszeit bzw. nach einer bestimmten Vertragsanzahl vorsieht?