Regelung bezüglich Festanstellung unter bestimmten Umständen?

  • Hallo Zusammen,


    Habe die Forensuche bemüht, aber keine entsprechende Antwort gefunden - deshalb direkt als Thread. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen ...


    Folgende Situation in Rhleinland-Pfalz:


    1. Staatsexamen für RS


    Vertretungsstelle (ein Halbjahr lang, bis zum 31.1.)


    nahtlos daran (ab 1.2.) Referendariat an RS mit 2. Staatsexamen, Vertragsende vor den Sommerferien (31.07.)


    Mehrere Vertretungsverträge mit unterschiedlichem Debutat (10, 14, 21, 26 Stunden, teilweise auch 2 parallel laufende Vertretungsverträge und PES-Aufstockungen zum Vertretungsvertrag) seit Beginn des darauffolgenden Schuljahres (also direkt nach den Sommerferien, während den selbigen kein Vertrag).


    Diese insgesamt bis zum Ende des letzten Schuljahres ununterbrochen (inklusive den Ferienzeiten) zwei Schuljahre, bis 6.7.07.


    Seit 7.07. arbeitslos gemeldet, müdliche Zusage auf einen weiteren Vertretungsvertrag nach den Sommerferien und rückwirkende Bezahlung der Sommerferien auf Basis des letzten Vertretungsvertrages (14 Stunden).


    Dieser Vertrag sollte schon vor zwei Wochen in der Schule zur Unterschrift eintreffen. Auf Auskunft der ADD Trier gibt es aber nun Unstimmigkeiten und keine weitere Auskunft.


    Nun die Frage: Gibt es eine Regelung was das Anrecht auf Festanstellung nach einer bestimmten Arbeitszeit bzw. nach einer bestimmten Vertragsanzahl vorsieht?

  • Hallo Jerry,


    ich war (bin) in einer ähnlichen Situation. Allerdings spreche ich über eine Vertretungsstelle in NRW.
    Ich war nach meinem Referendariat ein halbes Jahr an meiner Ausbildungsschule. Nach einer 4-monatigen Jobphase kam das Angebot vom Schulamt Lippe an einer GS als Vertretungslehrkraft (EZU) zu arbeiten. Zunächst nur für drei Monate mit 13, 5 Stunden (!!!), aber mit der Aussicht auf Verlängerung.
    Das habe ich dann insgesamt 7 (SIEBEN) Jahre lang gemacht. Mit meinen Anschlussverträgen kann ich die Küchenwand tapezieren.
    Ich war mit meinen Verträgen beim Anwalt. Solange im Vertrag ein sachlicher Grund für die Befristung angegeben wird, ist die ganze Angelegenheit juristisch einwandfrei. Das sagen auch die GEW, die Bezirksregierung Detmold, Herr XYZ vom Ministerium, die Leute vom Personalrat und ich weiß nicht mit wie vielen Leuten ich im letzten Jahr noch so gesprochen habe.


    Nun habe ich mich im Mai in Niedersachsen beworben und siehe da: Nach sieben (!!!) Jahren hat es mit der festen Stelle dort geklappt. (Ich habe mich schon vor ein paar Monaten hier ausgeheult.)


    So wie ich das verstanden habe, haben Vertretungslehrkräfte keinen juristischen Anspruch auf Übernahme, auch nach sieben Jahren nicht. Es ist zum ******.
    Ich drücke dir die Daumen. Ich kann deinen Ärger SEHR GUT verstehen.


    Soraya

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