Religionsunterricht erteilen

  • An unserer Schule herrscht zur Zeit ein akuter Mangel an Religionslehrern.


    Die Schulleitung hat mich gebeten evtl. Religion zu unterrichten. Sie hat sich auch schon mit dem Erzbistum in Verbindung gesetzt.


    Ich habe allerdings kein Religion studiert.


    Nun meine Fragen:
    1) Gibt es/Was ist der unterschied zwischen "missio canonica" und "kirchliche Unterrichtserlaubnis"
    2) Ich habe mal etwas von einer vorläufigen Unterrichtserlaubnis gelesen. Was genau kann ich mir darunter vorstellen.
    3) Muss ich, wenn ich mich dazu bereiterkläre eine 2-jährige Fortbildung mit erneuter Prüfung durchführen?


    Vielen Dank


    Sandra

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