Unter welchen Bedingungen kann man eine/n Schüler/in vom Unterricht ausschließen? Was muss vorgefallen sein?
Und für wie lange? 1 Tag, 2 Tage ,...?
Frage bezieht sich auf die Grundschule in BaWü.
Gilt das auch für Privatschulen? Wo kann man das nachlesen?
Gruß Lale