Beihilfe für Kinder und Elterngeld

  • So, alles doch nicht so einfach, wie es aussieht - ich hatte die Beihilfeordnung da falsch interpretriert. In Hessen gibt's doch nicht 80% von der Beihilfe für das 1. Kind, sondern der Bemessungsatz erhöht sich für mich um 5%, d.h. ich hätte dann 55% über die Beihilfe abgedeckt und den gleichen Bemessungssatz erhält das 1. Kind.


    Da die Versicherung das auch erstmal anders verstanden hatte und ich da widersprüchliche Auskünfte bzw. Angebote bekommen habe, hab ich übrigens nochmal direkt bei der Beihilfestelle angerufen und diese Auskunft oben bekommen. Das scheint jetzt also wirklich sicher zu sein.....


    *sfz* .... elender Bürokratiekram....


    Liebe Grüße
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

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