Guten Abend,
ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören: Einige Schüler (die jüngsten davon sind 11 Jahre alt) veranstalten eine Party in der Schule, die bis 24 Uhr dauern soll. Am nächsten Tag ist um 7.30 Uhr wieder Schule.
Natürlich sind mehrere aufsichtsführende Lehrer dabei.
Freue mich auf eure Antworten!
Danke! Mathetiger
Party in der Schule bis 24 Uhr??
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Was sollen wir denn dazu sagen? Ob wir das toll finden, oder was?
Die Frage ist für unsereins doch vielmehr: wer ist verantwortlich, wenn gesoffen / gekifft / gebumst wird oder etwas kaputtgeht?
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Zitat
Original von Mathetiger
Guten Abend,
ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören: Einige Schüler (die jüngsten davon sind 11 Jahre alt) veranstalten eine Party in der Schule, die bis 24 Uhr dauern soll.Bist Du Lehrer?
Beschäftige Dich mal mit dem Kinder- und Jugendschutzgesetz , v.a. § 5...LG, das_kaddl.
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Hi, Mathetiger,
Schüler kommen immer mal wieder auf die Idee, Parties feiern zu wollen. Wenn, wie du schreibst, die jüngsten erst 11 Jahre alt sind, dann sollte man zunächst einmal fragen, was hat dann die Schule damit zu tun. In erster Linie sind die Eltern verantwortlich, dass ihre Kinder keinen Gefährdungen ausgesetzt werden. (Was sagt übrigens die Schulleitung dazu?) Dann muss ich als Lehrer/in nicht Gelegenheiten schaffen - auch noch in der Schule - in denen Gefahrenpotentiale sich zwangsläufig auftun. Was sollen denn die aufsichtführenden Lehrer/innen bewirken. M. W. ist Alkohol in der Schule nicht erlaubt. Unter Party verstehe ich aber eine Feier mit Alkohol (und die Schüler/innen sicher auch). Also sollte man möglichst Abstand von solchen Aktivitäten nehmen, denn du kannst als aufsichtführende Lehrkraft, auch wenn ihr zu mehreren seid, nicht jeden Winkel im Blick haben, also kannst du auch deiner Aufsichtspflicht und damit der Verantwortung für deine Schülerinnen und Schüler nicht gerecht werden. Mein wohlmeinender Rat: Lass die Finger davon!
Liebe Grüße
Lieselümpchen -
Na ich tippe da mal eher auf einen Schüler als auf einen Lehrer, der so einen Thread als seinen ersten Beitrag startet *schmunzel*.
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also...ich bin über 2 dinge etwas erstaunt.
zum einen, dass es so abwegig scheint eine party in der schule zu machen. ich kenne das als "sv-parties" und gerade in ländlicheren gegenden ist das sehr beliebt-----was soll also dagegen sprechen? ich kann mich doch nicht immer mit der aufsichtspflicht rausreden----woanders geht das doch auch.
das zweite ist die vorgeschlagene uhrzeit. 24 uhr...das ist in meinen augen völliger schwachsinn. der hinweis zum jugendschutzgesetz ist das eine, das andere ist der gesunde menschenverstand der sagt, dass 11jährige um 24 uhr im bett zu liegen haben. nur weil das leider in vielen familien nicht so ist, muss unsereins das nicht unterstützen.
aber für derartige dnge gibt es doch sicherlich einen "goldenen mittelweg", oder?
gruß
sinfini -
Ich bin ebenso erstaunt wie Sinfini. Wir hatten erst am Freitag ein von der Schülermitverantwortung veranstaltetes Schulfest. (Dies wäre schon einmal die Lösung fürs Ausschlafen am nächsten Tag)
Das Schulfest dauerte bis 1 Uhr. Wir haben nämlich auch Oberstufenschüler. Da gäbe es bestimmt einen Kompromiss (extra Unterstufenparty/Mitelstufe bis 22 Uhr/ Oberstufe bis zum Schluss)
Die Schulleitung unterstützte die Veranstaltung und war anwesend.
Zum Schulleben gehören Partys zwingend dazu, eine andere These wäre mir völlig neu. (Soziales Lernen/Lebensraum Schule)
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Eine Party in der Schule erscheint mir nicht abwegig,wenn es sich um ein Schulfest, eine Lesenacht, ein Spielefest u.ä, handelt. Sehr wohl aber, wenn 11jährige bis 24 Uhr dabei *feiern*..
abgesehen davon erscheint mir aber der Thread etwas abwegig..weil mir die Fragestellung nicht klar ist.
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Ich nehme an, Du siehst das Problem darin, dass 11jährige Schüler entgegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes so lange auf einer Party bleiben.
Bei offiziellen Schulveranstaltungen (z.B. Theateraufführungen etc.) gibt es da m.E. Ausnahmeregelungen. Wollte man wirklich die 11jährigen um 22 Uhr nach Hause schicken, müsste man logischerweise die Eltern im Boot haben, weil man die "Kleinen" ja schlecht dann nach draußen schicken kann, wo sie dann je nachdem unbeaufsichtigt in der Gegend herumlungern oder "um die Häuser ziehen".
Wenn die Eltern ihre Sprösslinge abholen und das vorher angekündigt und entsprechend geregelt wurde, sehe ich da kein Problem.Gruß
BolzboldEdit: Tippfehler
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Sehr bereichernd sind diese Beiträge, vor allem die der Primarlehrer.
Wir stellen also fest:
1. Wachsein und externer Aufenthalt nach dem Sandmännchen führt bei 11jährigen zwangsläufig zum Drogenabusus.
2. Schule ist lt §5 ein Ort der Öffentlichkeit. Es erscheint deswegen auch sinnvoll, Aktionen wie Lesenächte, Nachtwanderungen in Schullandheimen etc. - notfalls unter Einschaltung der staatlichen Exekutive - zu stoppen.
Gott sei Dank gibt es hier doch genügend Kollegen, die aus dem realen Schulleben berichten können und wissen, wie man Gesetzestexte lege artis interpretiert!
Aber noch etwas Konstruktiveres:
Achten Sie bitte auf Folgendes, dann sollte m.E. einer schönen Party nichts im Wege stehen:
1. Die Aufsichtspflicht muss gewährleistet sein. Versuchen Sie am Besten, das nicht nur durch den Einsatz von Kollegen abzudecken, sondern holen Sie die SMV an Bord. Ein sehr schönes System ist das der Klassenpaten: Schüler aus der höheren Stufen übernehmen Patenschaften für Eingangsklassen. Man kann diese Schüler durchaus - rechtlich einwandfrei - zu Aufsichtsaufgaben mit heranziehen.
2. Lassen Sie sich von den Eltern auf einem Formblatt unterschreiben, dass Sie mit der Aktion einverstanden sind und ihr Kind zu einer vereinbarten Uhrzeit abholen. Lassen Sie sich eine Telefonnummer auf dem Formblatt geben, um ggf. Kontrollanrufe tätigen zu können.
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