Folgefehler bei offensichtlich unsinnigem Ergebnis?

  • In einer Rechnung kommt aufgrund eines Folgefehlers ein offensichtlich unsinniges Ergebnis heraus.
    Zum Beispiel ist ein Radiergummi plötzlich 40 km lang.
    Gebt Ihr dann noch einen Punkt auf dieses Ergebnis, weil für den eigentlichen Rechenfehler ja schon vorher Punkte abgezogen wurden?
    Oder gibt es keinen Punkt, weil bei der Plausibilitätskontrolle dieser Unsinn einem hätte ins Auge springen müssen?

  • Hallo,


    ich würde für dieses Ergebnis mindestens noch Teilpunkte für das Ergebnis kriegen. Der Schüler / die Schülerin hat sich ja immerhin die Arbeit gemacht und hat nach dem Fehler mit falschen Werten korrekt weitergerechnet.


    Bei erfolgreicher Reflektion des Ergebnisses würde ich die volle Punktzahl abzüglich der Punkte für den Rechenfehler geben.

    "Nur wer nicht sucht, ist vor Irrtum sicher." (Albert Einstein)

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