NRW N achp rüfung: Themen der mündlichen Prüfung

  • Hallo!
    Es geht um eine Nachprüfung von der 11 zur 12 in Deutsch und es ist meine 1. Nachprüfung, die ich abnehme. Laut APO-GOst werden die Themen sowohl für die schriftliche als auch die mündliche Prüfung dem 2. Halbjahr der 11 entnommen. In der auf der Seite des Schulmininisteriums ( http://www.schulministerium.nr…n/APOGOSt/APOGOSt_neu.pdf - Ähnliche Seiten ) erfährt man nichts Weiteres, in einem schriflichen Kommentar o.ä. habe ich aber mal gelesen, dass die mündliche Prüfung keine Vorbereitungszeit hat (also anders als die Abiprüfung) und keine Zweiteilung wie im Abi zulässig ist.
    Nun habe ich das Problem, dass wir nur zwei große Themen im Halbjahr gemacht haben (An alyse von S achtexten zu A nglizismen und der Entwicklung der Gegenwartssprache allgmein) und dabei also sowohl fachlich trainiert als auch inhaltlich gearbeitet haben und Li ebesl yrik.
    Ich mache mir nun Gedanken wegen der mündlichen Prüfung wegen der fehlenden Vorbereitungszeit. Ich kann ja z.B. nicht 15 Minuten lang über ein vorgelegtes Gedicht sprechen und Fragen wie "Welche Metren kennen Sie?" etc. sind ja auch dumm. Wisst ihr, ob ich in der mündlichen Prüfung auch noch etwas z.B. zu Angl izismen fragen kann, wenn der Text der schriftlichen Prüfung allgemeiner war?
    Viele Grüße
    AK

  • Bist Du sicher, was die Vorbereitungszeit angeht? Ich habe diverse Nachprüfungen konzipiert, die immer mit Vorbereitungszeit waren (allerdings noch keine in der Gymnasialen Oberstufe (nur in anderen Bildungsgängen der Sek. II)).

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

  • Hallo Birgit,
    Ja, es stand auf einem Papier, dass ich blöderweise nicht mehr finde, das ich aus einem offiziellen Heft rauskopiert habe, in dem stand, dass die Nachprüfung nicht wie die Abiturprüfung zweigeteilt werden darf ich vermute aber hinsichtlich 1. Teil Äußerungen am Stück zu einem vorbereiteten Teil, 2. Teil Fragen zu anderen Themen) und keine Vorbereitungszeit vorgesehen ist. Das bestätigte mir auch die Schulleitung.
    In den im Netz abrufbaren offiziellen Verlautbarungen steht dazu nichts. Ich möchte aber keinen Fehler machen ... unsere Elternschaft gilt als Einspruch- und Prozessierfreudig ...

  • Ich versuche mein Glück noch einmal, in der Hoffnung, dass mir doch jemand aus NRW von seinem Wissen bzw. seinen Erfahrungen berichten kann bzgl. der Nachprüfung... Könnte mir vielleicht noch doch jemand kurz skizzieren, wie die Prüfung verlief? *bittebittebitte*

  • Hallo AK,
    ich habe auch meine ersten Nachprüfungen 11->12 vor mir und kann dir daher noch keine Tipps geben. Insbesondere auf die Frage, ob das Thema der Klausur in der mündl. Prüfung nochmal vorkommen darf, weiß ich auch keine Antwort. Da ich in jedem Fall Homo Faber in der Klausur machen werde, gibt es wie bei dir (vielleicht) Liebeslyrik in der mündlichen Prüfung. Ich finde das Thema aber ehrlich gesagt ganz dankbar. Wir haben ein paar gattungstheoretische Texte besprochen - dazu könnte ich was fragen und außerdem werde ich ein Gedicht auswählen, es vortragen lassen und dann in Ansätzen/Auszügen analysieren lassen. Finde ich eigentlich ganz gut. Laut meinem Schulleiter stimmt deine Information, dass es keine Vorbereitungszeit gibt. Eben deshalb finde ich aber Lyrik besser geeignet als z.B. andere Gattungen. Ich war bisher einmal Protokollführer bei einer Nachprüfug 10-11 und da wurde der Schüler hereingebeten, dann wurde er gebeten zu erzählen, wie man eine Argumentation aufbaut, welche Aspekte dabei eine Rolle spielen... Dann sollte er das an einem Beispiel konkretisieren. Das ganze ging ziemlich schnell vorbei.
    Wenn ich noch mehr höre (wollte Ende der Woche mal in der Schule anrufen), teile ich es dir gerne mit.
    Liebe Grüße
    Delphine

  • Hallo AK,
    habe heute mit meinem Schulleiter telefoniert und er hat mir zu der Prüfung gesagt, dass dadurch ja nachgewiesen werden soll, dass der SToff des Halbjahres beherrscht wird. Somit sei eine mündliche Prüfung zum gleichen Themenbereich wie für die schriftliche nicht zielführend und nicht vorgesehen - finde ich einleuchtend. Eine Vorbereitungszeit gibt es tatsächlich eigentlich nicht, allerdings kann man dem Schüler (zumindest an unserer Schule) 5-10 Minuten Zeit geben um einen Text in Ruhe durchzulesen. Die Prüfung selbst dauert dann ca 15 Min. Bei mir wird es jetzt so aussehen, dass der Schüler ein Gedicht bekommt, es sich in Ruhe durchlesen soll mir dann wie bei einer Analyse etwas zu Form und Inhalt des Gedichtes sagen soll. Inkl. Deutungshypothese.
    Viele Grüße
    Delphine

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