Hallo Mitstreiter.
Ich habe ein Problem mit der Berechnung des Fehlerquotienten ==> Punkt 13 Sprachrichtigkeit.
Bei der Abiturprüfung könnte mir bei der Korrektur der schriftlichen Abiturarbeit beim Zählen der Wörter ein kapitaler Fehler unterlaufen sein. Daher möchte ich anonym bleiben.
Ich habe bei einem Prüfling 1992 Worte zu Grunde gelegt für die Berechnung des Quotienten. Im Nachhinein habe ich handschriftliche Aufzeichnungen gefunden, die 2789 Wörter ergeben.
An die Vorgaben des Abzuges von Zitaten usw ...... habe ich mich natürlich gehalten.
Ich habe aber zum Schluss die in der Aufgabenstellung angegebene Wortzahl von der Geamtzahl der Wörter abgezogen.
Also 2789 - 797 = 1992 Worte für den Quotienten.
Der ZK hat das nicht nachgerechnet und offensichtlich übernommen.
Nachgerechnet ergibt sich über den FQ eine Abweichung in den Gesamt-Punkten von 6 Punkten !!!!
Der Prüfling ist durch die große Abweichung zwischen EK und ZK
(20 Pkt) in die mündliche Nachprüfung gegangen und hat diese versemmelt.
Was soll ich tun?????????????????????
Ich fühl mich irgendwie schuldig.
LehrerFritz