Schlüsselversicherung

  • Ich wäre für Mitteilung eurer Erfahrungen zum Thema "Schlüsselversicherung" sehr dankbar. Das Problem stellte sich für mich bis dato nicht, aber die "neue " Schule empfiehlt den Abschluss einer solchen Versicherung. Was ist zu beachten?
    LG allegra

    Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand. (A.Schopenhauer)

  • Hallo Allegra,


    bei uns gibt's zu Schuljahresbeginn immer so ein Formular mit Lehrerversicherungen über die WGV. U.a. gibt es da auch eine Schlüsselversicherung. Kostet, glaube ich, für das ganze Jahr EUR 10,-. In Kombination gibt's die auch noch mit einer Unfallversicherung, meine ich, dann eben etwas teurer.


    Ich schließe diese Versicherung immer ab. Meine Kollegen meist nicht. Aber diese 10,- Euro tun mir nicht wirklich weh und Versicherungen braucht man immer dann nicht, wenn man sie hat. Also ist mein Gewissen beruhigt und gut.


    Ansonsten mal die Suche betätigen - das war schon 'mal Thema.


    Bei den diversen Lehrergewerkschaften ist diese übrigens im Mitgliedsbeitrag meist sogar enthalten.


    Viele Grüße
    Super-Lion

  • Hausrat zahlt für das, was zu Hause passiert ....


    Das mit der Fahrlässigkeit ist so'ne Sache .... letztlich ist es ja schon grob fahrlässig, wenn man den Schlüssel auf dem Pult liegen lässt. Andererseits ist man hier Diener zweier Herren: Der Schlüssel gehört der Stadt (bzw. dem Schulträger) selbst ist man ja (i.d.Regel) Beamter. Als Beamter muss eigentlich der Dienstgeber für seinen Beschäftigten den Schaden bezahlen - was er in der Regel auch anstandslos tut - AAAAAber...... - und nun kommt wieder die Fahrlässigkeit - kann sich der Dienstgeber den Schaden vom Beschäftigten wieder ersetzen lassen, falls dieser grob fahrlässig gehandelt hat.


    Beim Liegen- oder Steckenlassen des Schlüssels handelt man aber immer fahrlässig - sonst wär das ja nicht passiert :P


    In einer großen Schule kann der Austausch einer kompletten Schließanlage leicht die 10.000 €-Marke sprengen. - Ergo: Wer ruhig schlafen will, investiert den Vericherungsbeitrag.


    Wer noch ruhiger schlafen will, geht in die Gewerkschaft - da ist die Rechtsschutz- und Schlüsselversicherung (und nicht nur die) inclusive.
    http://www.gew.de/Leistungen_fuer_Mitglieder.html

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Richtig.
    Die Berufshaftpflichtversicherung der Gewerkschaft schließt jedoch nur den Vorsatz aus:
    http://www.gew.de/Berufshaftpf…icherung.html#Section9676


    Übrigens - ein Tipp, den ich auf dieser Seite gelesen habe:

    Zitat

    Was tun, wenn bereits eine Berufshaftpflichtversicherung besteht?
    Fast immer wird durch einen solchen Vertrag auch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt sein. Das Mitglied kann in derartigen Fällen bei seinem Versicherer unter Hinweis auf die durch die GEW abgeschlossene Gruppen-Berufshaftpflichtversicherung beantragen, dass die Berufshaftpflicht aus der Versicherung ausgeschlossen wird. Der Vertrag läuft dann als Privathaftpflichtversicherung weiter.


    Damit kann man einen Teil des Gewerkschaftsbeitrages wieder sparen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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